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Versprechen des Herbold von Papenheim, den an ihn durch das Stift Paderborn verpfändeten vierten Teil von Liebenau jederzeit wieder zurückzugeben.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herbold von Papenheim gen. von der Liebenau verspricht mit Zustimmung seiner Erben Bischof Baldewin von Paderborn, dessen Amtsnachfolger und dem Stift zu Paderborn, dass er ihnen den ihm versetzten vierten Teil von [Burg und Stadt] Liebenau zurückgibt, und zwar zu allen Zeiten und ohne jegliche Einschränkung, wenn sie ihm dafür 133 Mark lötigen Silbers warburgischen Gewichts und zehn Schilling schwerer Pfennige bezahlen; Bischof und Stift von Paderborn hatten nämlich diesen vierten Teil von Liebenau von Herbold von Westerburg gekauft und Herbold von Papenheim und seinen Erben zu der oben erwähnten Summe verpfändet.