Ulrich Boßwyl, Münzmeister zu Stuttgart, wegen Schwängerung seiner Tochter zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, bis ihm die Rückkehr wieder erlaubt würde, das mit seiner Tochter gezeugte Kind anzunehmen, zu versorgen und zu erziehen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.