Anlaitlibelle (Rapulare) der Urbarverwaltung des Salzburger Domkapitels in Traunstein mit den Ämtern Miesenbach, Grabenstätt, Hörzing und Obing.
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Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten, BayHStA, Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten 196
GL Fasz. 4145 ad Nr. 92 (Teil)
Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten
Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten >> 1. Güterverwaltung >> 1.05. Urbarverwaltung Traunstein >> 1.05.3. Anlaitlibelle
1620 - 1658
Enthält: "Fählregister und Anlaith Rapular der Ämpter in Bayrn ...".
Der Band beinhaltet die Rechnungslegung des Urbarverwalters über die in seinem Amtsbezirk vorkommenden Grundbesitzerwechsel sowie die dabei zu entrichtenden Abgaben ("Anlait"). Der Rechnungscharakter der zusammengebundenen Libelle entwickelt sich erst zwischen 1620 und 1634. Zunächst wird nur der Besitzerwechsel und die darauf erfolgte Bezahlung einer Anlait, deren Betrag nicht genannt wird, festgehalten. Lediglich die noch nicht bezahlten Außenstände werden notiert. Ab 1631 erscheinen die noch zu zahlende sowie die bereits bezahlte Anlait neben dem Eintrag der Besitzübergabe. Zusätzlich werden in jedem der vier Ämter die Ehrungen und das eingebrachte Stiftgeld ausgewiesen. Seit 1634 fertigt der Urbarverwalter am Ende eines jeden Amtes eine Zusammenfassung, welche die errechnete Anlait, die bereits geleisteten Zahlungen, den ausstehenden Rest, die Ehrungen und das Schreibgeld umfaßt.
Die undatierten Einträge sind jahresweise von einer Hand nach Ämtern getrennt geschrieben worden. Die Reihenfolge der Ämter bleibt dabei immer die gleiche, wobei für Miesenbach und Grabenstätt die Mehrzahl der Einträge anfallen. Die Ämter Hörzing und Obing haben dagegen pro Jahr im Schnitt nur drei bis fünf Besitzerwechsel zu verzeichnen. Den ausdrücklich so bezeichneten Anlaitrapularen dürften Notizen der Urbarverwaltung zugrunde gelegen haben. Die Rapulare waren ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt. Die prüfende Salzburger Stelle muß deshalb eine Original-Reinschrift zur Justifizierung erhalten haben. Für das Jahr 1629 ist eine Reinschrift neben einem Konzept beigebunden.
An Urbarverwaltern werden genannt: Mathias Schäder, 1631-1651, und Balthasar Spilberger, 1652-1661.
Ein Jahreslibell umfaßt ca. 10-15 in der Mitte gefaltete und ineinandergelegte Blätter, die geheftet und mit einem Umschlagblatt versehen wurden. Lagen-, Blatt- oder Seitenzählung fehlen ebenso wie ein Register. Die einheitliche Bindung und Beschriftung der Bände geht auf eine nach 1760 durchgeführte Maßnahme zurück.
Die Jahre 1623-1626, 1628, 1630 und 1632 fehlen.
21 x 17 cm, Pappeinband.
Der Band beinhaltet die Rechnungslegung des Urbarverwalters über die in seinem Amtsbezirk vorkommenden Grundbesitzerwechsel sowie die dabei zu entrichtenden Abgaben ("Anlait"). Der Rechnungscharakter der zusammengebundenen Libelle entwickelt sich erst zwischen 1620 und 1634. Zunächst wird nur der Besitzerwechsel und die darauf erfolgte Bezahlung einer Anlait, deren Betrag nicht genannt wird, festgehalten. Lediglich die noch nicht bezahlten Außenstände werden notiert. Ab 1631 erscheinen die noch zu zahlende sowie die bereits bezahlte Anlait neben dem Eintrag der Besitzübergabe. Zusätzlich werden in jedem der vier Ämter die Ehrungen und das eingebrachte Stiftgeld ausgewiesen. Seit 1634 fertigt der Urbarverwalter am Ende eines jeden Amtes eine Zusammenfassung, welche die errechnete Anlait, die bereits geleisteten Zahlungen, den ausstehenden Rest, die Ehrungen und das Schreibgeld umfaßt.
Die undatierten Einträge sind jahresweise von einer Hand nach Ämtern getrennt geschrieben worden. Die Reihenfolge der Ämter bleibt dabei immer die gleiche, wobei für Miesenbach und Grabenstätt die Mehrzahl der Einträge anfallen. Die Ämter Hörzing und Obing haben dagegen pro Jahr im Schnitt nur drei bis fünf Besitzerwechsel zu verzeichnen. Den ausdrücklich so bezeichneten Anlaitrapularen dürften Notizen der Urbarverwaltung zugrunde gelegen haben. Die Rapulare waren ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt. Die prüfende Salzburger Stelle muß deshalb eine Original-Reinschrift zur Justifizierung erhalten haben. Für das Jahr 1629 ist eine Reinschrift neben einem Konzept beigebunden.
An Urbarverwaltern werden genannt: Mathias Schäder, 1631-1651, und Balthasar Spilberger, 1652-1661.
Ein Jahreslibell umfaßt ca. 10-15 in der Mitte gefaltete und ineinandergelegte Blätter, die geheftet und mit einem Umschlagblatt versehen wurden. Lagen-, Blatt- oder Seitenzählung fehlen ebenso wie ein Register. Die einheitliche Bindung und Beschriftung der Bände geht auf eine nach 1760 durchgeführte Maßnahme zurück.
Die Jahre 1623-1626, 1628, 1630 und 1632 fehlen.
21 x 17 cm, Pappeinband.
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
03.04.2025, 1:37 PM CEST
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- 1. Güterverwaltung (Classification)
- 1.05. Urbarverwaltung Traunstein (Classification)
- 1.05.3. Anlaitlibelle (Classification)