Verordnung: Durch die Katastration der Schäfereien sind Zweifel entstanden. Die Besteuerungsweise begründet keineswegs einen mehrfachen Bezug von ein- und demselben Objekt, sondern entspricht voll dem gültigen Steuersystem. Mit den vorliegenden Verordnungen soll besteuert werden: 1. das Gewerbe der Schäfer, 2. die Schafe selbst und 3. die Schafweidegerechtigkeiten