Justizverweigerung in Sachen der Kläger ./. den Magistrat von Bonn wegen einer vom ehemaligen Bonner Bürgermeister Christian Richard aus dem Jahr 1619 herrührenden Stiftung für studierende Verwandte, und deshalb Abforderung der Akten an das RKG. Richard hatte fünf Frauen: Catharina N., Elisabeth Wolff, Christiane Winckelmanns, Odilia Faust und Agnes Zans. Kinder gingen nur aus der Ehe mit Elisabeth Wolff hervor, starben jedoch alle kinderlos. Nach Richards Tod gingen 4000 Taler an die Stadt Bonn. Von den Pensionen sollten studierende Söhne seiner beiden Schwestern in Köln, Elisabeth und Gertrud Richard, und deren Nachkommen, sowie Söhne aus der Familie der Elisabeth Wolffjährlich 50 Taler, Söhne aus den Familien der Christine Winkelmanns und der Odilie Faust dagegen nur 25 Talerjährlich ”in subsidium studiorum“ erhalten. Töchter aus den genannten vier Familien sollten bei Eintritt in den geistlichen Stand oder bei Heiratje 40 Taler erhalten. Die Familien Richard und Winckelmanns starben aus, so daß nur noch Nachkommen der Familie Wolff berechtigt waren. Dagegen beanspruchten aber auch Nachkommen der zweiten Frau von Christian Richards Schwiegervater, Joanette Pantels, die in zweiter Ehe Jakob Hartmann geheiratet hatte, Zahlungen aus der Stiftung, die sie auch von Bürgermeister und Rat der Stadt Bonn erhielten. Neben der Ausschließung dieser Familie verlangen die Kläger die Rückzahlung aller bisherigen Leistungen.