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Dietrich (Dyethe) von Fürstenstein und sein Sohn Hermann bekunden
für sich und ihre Erben, dass Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda,
ihnen er...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1369 Januar 23
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 stark beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis gebuort drytzenhundert iar in dem nuon und sechtzigisten iare an Dinstage vor sent Pauwils tage als er bekart wart als ouch vor stet beschrieben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dietrich (Dyethe) von Fürstenstein und sein Sohn Hermann bekunden für sich und ihre Erben, dass Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, ihnen erlaubt hat, ihren Besitz in Albungen an den Propst und Konvent des Klosters Germerode zum Wiederkauf zu verkaufen. Hierzu ist im Folgenden eine Urkunde inseriert. Dietrich und Hermann versichern, die verkauften Güter binnen sechs Jahren zurückzukaufen. Sollten die von Fürstenstein oder die Brüder Heinrich und Gerlach von Reckrod (Regkerode) nicht innerhalb von sechs Jahren die Güter zurückkaufen, werden die Brüder für die von Fürstenstein bürgen. Jeder von ihnen soll einen Knecht und ein Pferd zum Einlager nach Fulda schicken, bis der Rückkauf getätigt ist. Sollte dies zu lange dauern, kann der Abt sich einen anderen Käufer zu den genannten Bedingungen suchen; dem kann nicht widersprochen werden. Die von Fürstenstein versichern, dass den von Reckrod kein Schaden entstehen soll. Die Brüder Reckrod versichern, ihren Pflichten als Bürgen nachzukommen. Siegelankündigung Heinrichs von Reckrod und Gerlachs von Reckrod. Hermann von Fürstenstein siegelt für sich und seinen Vater Dietrich. Inserierte Urkunde von 1369 Januar 23: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er Dietrich von Fürstenstein und dessen Sohn Hermann erlaubt hat, ihren Besitz im Dorf Albungen und in der Gemarkung Albungen mit allem Zubehör für 40 Mark guter Eschweger Währung, vier Pfund Heller für eine Mark, an den Propst Johann und den Konvent des Klosters Germerode zum Wiederkauf zu verkaufen. Dietrich und Hermann haben ein jederzeitiges Rückkaufrecht für 40 Mark Eschweger Währung, dem nicht widersprochen werden kann. Abt und Kloster sind Lehnsherrn der verkauften Güter. Ihre Rechte und Gewohnheiten bleiben vom Rechtsgeschäft unberührt. Siegelankündigung des Abtes Heinrich, des Dietrich von Fürstenstein und des Hermann von Fürstenstein. (Nach Cristis geburt drytzenhundert iar in dem nuon und sechtzigisten iare an Dinstage vor sent Pauwils tage als er bekart wart). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Hermann von Fürstenstein], Heinrich von Reckrod, Gerlach von Reckrod
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 220r-221r
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.