Dietrich (Dyethe) von Fürstenstein und sein Sohn Hermann bekunden für sich und ihre Erben, dass Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, ihnen er...
Show full title
500
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1369 Januar 23
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 stark beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis gebuort drytzenhundert iar in dem nuon und sechtzigisten iare an Dinstage vor sent Pauwils tage als er bekart wart als ouch vor stet beschrieben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dietrich (Dyethe) von Fürstenstein und sein Sohn Hermann bekunden für sich und ihre Erben, dass Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, ihnen erlaubt hat, ihren Besitz in Albungen an den Propst und Konvent des Klosters Germerode zum Wiederkauf zu verkaufen. Hierzu ist im Folgenden eine Urkunde inseriert. Dietrich und Hermann versichern, die verkauften Güter binnen sechs Jahren zurückzukaufen. Sollten die von Fürstenstein oder die Brüder Heinrich und Gerlach von Reckrod (Regkerode) nicht innerhalb von sechs Jahren die Güter zurückkaufen, werden die Brüder für die von Fürstenstein bürgen. Jeder von ihnen soll einen Knecht und ein Pferd zum Einlager nach Fulda schicken, bis der Rückkauf getätigt ist. Sollte dies zu lange dauern, kann der Abt sich einen anderen Käufer zu den genannten Bedingungen suchen; dem kann nicht widersprochen werden. Die von Fürstenstein versichern, dass den von Reckrod kein Schaden entstehen soll. Die Brüder Reckrod versichern, ihren Pflichten als Bürgen nachzukommen. Siegelankündigung Heinrichs von Reckrod und Gerlachs von Reckrod. Hermann von Fürstenstein siegelt für sich und seinen Vater Dietrich. Inserierte Urkunde von 1369 Januar 23: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er Dietrich von Fürstenstein und dessen Sohn Hermann erlaubt hat, ihren Besitz im Dorf Albungen und in der Gemarkung Albungen mit allem Zubehör für 40 Mark guter Eschweger Währung, vier Pfund Heller für eine Mark, an den Propst Johann und den Konvent des Klosters Germerode zum Wiederkauf zu verkaufen. Dietrich und Hermann haben ein jederzeitiges Rückkaufrecht für 40 Mark Eschweger Währung, dem nicht widersprochen werden kann. Abt und Kloster sind Lehnsherrn der verkauften Güter. Ihre Rechte und Gewohnheiten bleiben vom Rechtsgeschäft unberührt. Siegelankündigung des Abtes Heinrich, des Dietrich von Fürstenstein und des Hermann von Fürstenstein. (Nach Cristis geburt drytzenhundert iar in dem nuon und sechtzigisten iare an Dinstage vor sent Pauwils tage als er bekart wart). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Hermann von Fürstenstein], Heinrich von Reckrod, Gerlach von Reckrod
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 220r-221r
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dietrich (Dyethe) von Fürstenstein und sein Sohn Hermann bekunden für sich und ihre Erben, dass Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, ihnen erlaubt hat, ihren Besitz in Albungen an den Propst und Konvent des Klosters Germerode zum Wiederkauf zu verkaufen. Hierzu ist im Folgenden eine Urkunde inseriert. Dietrich und Hermann versichern, die verkauften Güter binnen sechs Jahren zurückzukaufen. Sollten die von Fürstenstein oder die Brüder Heinrich und Gerlach von Reckrod (Regkerode) nicht innerhalb von sechs Jahren die Güter zurückkaufen, werden die Brüder für die von Fürstenstein bürgen. Jeder von ihnen soll einen Knecht und ein Pferd zum Einlager nach Fulda schicken, bis der Rückkauf getätigt ist. Sollte dies zu lange dauern, kann der Abt sich einen anderen Käufer zu den genannten Bedingungen suchen; dem kann nicht widersprochen werden. Die von Fürstenstein versichern, dass den von Reckrod kein Schaden entstehen soll. Die Brüder Reckrod versichern, ihren Pflichten als Bürgen nachzukommen. Siegelankündigung Heinrichs von Reckrod und Gerlachs von Reckrod. Hermann von Fürstenstein siegelt für sich und seinen Vater Dietrich. Inserierte Urkunde von 1369 Januar 23: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er Dietrich von Fürstenstein und dessen Sohn Hermann erlaubt hat, ihren Besitz im Dorf Albungen und in der Gemarkung Albungen mit allem Zubehör für 40 Mark guter Eschweger Währung, vier Pfund Heller für eine Mark, an den Propst Johann und den Konvent des Klosters Germerode zum Wiederkauf zu verkaufen. Dietrich und Hermann haben ein jederzeitiges Rückkaufrecht für 40 Mark Eschweger Währung, dem nicht widersprochen werden kann. Abt und Kloster sind Lehnsherrn der verkauften Güter. Ihre Rechte und Gewohnheiten bleiben vom Rechtsgeschäft unberührt. Siegelankündigung des Abtes Heinrich, des Dietrich von Fürstenstein und des Hermann von Fürstenstein. (Nach Cristis geburt drytzenhundert iar in dem nuon und sechtzigisten iare an Dinstage vor sent Pauwils tage als er bekart wart). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Hermann von Fürstenstein], Heinrich von Reckrod, Gerlach von Reckrod
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 220r-221r
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
10.06.2025, 9:13 AM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik)
- Gliederung (Archival tectonics)
- Urkunden (Archival tectonics)
- Geistliches und weltliches Territorium Fulda (Archival tectonics)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv (Archival tectonics)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] (Archival holding)
- Reichsabtei, Stift (Classification)
- 1361-1370 (Classification)
Attribution 4.0 International