Hans v. Wolfskehl schreibt an Graf Johann v. Katzenelnbogen, wenn er (der Graf) auf seine Beschwerde, dass seine (des Grafen) Leute seinen Leuten ...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1434 September 7
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben under mym ingesiegel off dinstag vor unser lieben frauwen dag, als sie geborn wart 1434
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans v. Wolfskehl schreibt an Graf Johann v. Katzenelnbogen, wenn er (der Graf) auf seine Beschwerde, dass seine (des Grafen) Leute seinen Leuten etwas weggenommen hätten, antworte, die gräflichen Leute hätten seinen Leuten erst dann etwas weggenommen, nachdem seine (Hans') Leute den Gräflichen etwas abgenommen hätten (!), so möge er wissen, dass seine (Hans') Leute die anderen rechtmäßig für solche Frevel gepfändet hätten, die in seinem Gerichte vorgefallen seien. Dieses Recht stehe ihm von seinen Eltern her zu und sei keine Neuerung. Er bitte daher den Grafen, das seinen Leuten Weggenommene wiederzugeben. Geschehe das nicht, werde er unter allen Umständen veranlassen, dass diese und auch die immer noch schwebenden Lehnsstreitigkeiten, in deren Bereich auch dieses Vorkommnis gehöre, vor Erzbischof Dietrich von Mainz zum Austrag gebracht würden, mit dessen Spruch er sich begnügen werde. Er erkläre sich jedoch (zuvor) noch bereit, den Fall durch ihre beiderseitigen Freunde auf einem Schiedstag austragen zu lassen. Da jedoch die Seinigen von seiner (des Grafen) Seite aus immer wieder durch Wegnahmen und Verbote bedrängt würden, sei er gezwungen, dieser ständigen gewaltsamen und ungerechten Behandlung ein Ende zu machen und ihn, wenn er (der Graf) die angebotenen Austragungsverhandlungen ablehne, öffentlich vor seinen Freunden und Herren deswegen zu verklagen
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3670
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans v. Wolfskehl schreibt an Graf Johann v. Katzenelnbogen, wenn er (der Graf) auf seine Beschwerde, dass seine (des Grafen) Leute seinen Leuten etwas weggenommen hätten, antworte, die gräflichen Leute hätten seinen Leuten erst dann etwas weggenommen, nachdem seine (Hans') Leute den Gräflichen etwas abgenommen hätten (!), so möge er wissen, dass seine (Hans') Leute die anderen rechtmäßig für solche Frevel gepfändet hätten, die in seinem Gerichte vorgefallen seien. Dieses Recht stehe ihm von seinen Eltern her zu und sei keine Neuerung. Er bitte daher den Grafen, das seinen Leuten Weggenommene wiederzugeben. Geschehe das nicht, werde er unter allen Umständen veranlassen, dass diese und auch die immer noch schwebenden Lehnsstreitigkeiten, in deren Bereich auch dieses Vorkommnis gehöre, vor Erzbischof Dietrich von Mainz zum Austrag gebracht würden, mit dessen Spruch er sich begnügen werde. Er erkläre sich jedoch (zuvor) noch bereit, den Fall durch ihre beiderseitigen Freunde auf einem Schiedstag austragen zu lassen. Da jedoch die Seinigen von seiner (des Grafen) Seite aus immer wieder durch Wegnahmen und Verbote bedrängt würden, sei er gezwungen, dieser ständigen gewaltsamen und ungerechten Behandlung ein Ende zu machen und ihn, wenn er (der Graf) die angebotenen Austragungsverhandlungen ablehne, öffentlich vor seinen Freunden und Herren deswegen zu verklagen
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3670
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ