Diedrich Graf zu Manderscheid überläßt seinem Diener Heinrich von Kerpen und dessen Frau Olffen das Auslösungsrecht an einer Gülte von zwei Malter und neun Fass Korn aus Dietrichs Gülten und Renten zu Lutzerath, die dessen Ahnherr dem Cone von Neckenich und dessen Frau Gitzgen für 56 Goldgulden verschrieben hat, weil Heinrich ihm für seine Haushaltung zu Manderscheid insgesamt 46 Goldgulden vorgestreckt hat, und verspricht ihm für die insgesamt 102 Goldgulden jährlich an St. Martinstag aus seiner Rentei zu Manderscheid 5 Malter Korn zu liefern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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