Jakob Graf von Mörs und Saarwerden, Herr zu Lahr und Johann Herr zu Vinstingen, Marschalk, belehnen in Vormundschaft ihres Sohnes Niclaus Graf von Mörs und zu Saarwerden Wilhelm von Mittelhausen zugleich für Adolf und Cunemann, dessen Brüder, und Caspar, dessen Bruderssohn, mit zwei Dinghöfen zu Mittelhausen (Mittelhusen) [bei Straßburg], geben 30 Schilling, Straßburger Pfennige, 15 Viertel Hafergeld, 2 Viertel Korngeld, sowie mit 3 Vierteln Korngeld daselbst, 1/2 'Furhoff' zu Mittelhausen, jenseits des Borns und des Taubhauses (Duphuses), gegen den Baumgarten, ist ein Garten gewesen, Lehen von der Grafschaft Saarwerden. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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