Hans Rincker von Stuttgart, daselbst gef., weil er unter Bruch eines älteres Eides,sich und sein Vermögen nicht zu verändern, mit einer Dirne, die Wynlerin gen., hinweggezogen war und seine kranke Frau und seine Kinder im Elend zurückgelassen hatte, so daß diese das tägliche Almosen empfangen mußten, auf eigenen Vorschlag mit der Ausweisung bestraft, gelobt eidlich, unverzüglich außer Landes über den Rhein zu ziehen, und schwört U.