Kläger: Johann Georg Capp(e) und Conrad Fredercking, namens seiner Frau Katharina Adelheid, geb. Capp, als Erben des Georg Gerhard Capp und seiner Frau in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann Wilhlem Miller, Kurator der Maria Heeren, Witwe des Dr. Johann Christian Heeren, in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Bezahlung einer väterlichen Schuld in Höhe von 5000 Mark lübisch durch die Kläger an die Beklagten nach der Impugnation der Zuschreibung eines Hofes in Horn; Einrede der Kläger, dass dem ein Vergleich zwischen Georg Gerhard Capp und den Beklagten entgegenstände und dass ihr gesamtes Vermögen aus der Erbschaft ihrer Großmutter stamme, die in ihrem Testament eine solche Zahlung ausgeschlossen habe und die als Frau eines Prokurators am Reichskammergericht solche den hamburgischen Gesetzen widersprechende Verfügungen treffen könne, da sie der hamburgischen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen sei; nach der Urteilsverkündung erfolgloser Antrag auf restitutio in integrum durch die Beklagten
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Kläger: Johann Georg Capp(e) und Conrad Fredercking, namens seiner Frau Katharina Adelheid, geb. Capp, als Erben des Georg Gerhard Capp und seiner Frau in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann Wilhlem Miller, Kurator der Maria Heeren, Witwe des Dr. Johann Christian Heeren, in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Bezahlung einer väterlichen Schuld in Höhe von 5000 Mark lübisch durch die Kläger an die Beklagten nach der Impugnation der Zuschreibung eines Hofes in Horn; Einrede der Kläger, dass dem ein Vergleich zwischen Georg Gerhard Capp und den Beklagten entgegenstände und dass ihr gesamtes Vermögen aus der Erbschaft ihrer Großmutter stamme, die in ihrem Testament eine solche Zahlung ausgeschlossen habe und die als Frau eines Prokurators am Reichskammergericht solche den hamburgischen Gesetzen widersprechende Verfügungen treffen könne, da sie der hamburgischen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen sei; nach der Urteilsverkündung erfolgloser Antrag auf restitutio in integrum durch die Beklagten
211-2_C 5
C 223
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> C
1679-1687,1899,1704,1721-1743
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Johann Jakob Zwirlein. Beklagter: Dr. Johann Goy.- Instanzen: 1. Niedergericht 1705-1706. 2. Obergericht 1706-1731. 3. Reichskammergericht 1731-1743.- Darin: 2 Obligationen von 1685 und 1687 des Georg Gerhard Capp, Kaufmann in Hamburg, in Höhe von insgesamt 5000 Mark lübisch für Lt. Hieronymus Heeren und Zession von 1737 der darauf beruhenden Forderungen von Maria Heeren an Nikolaus Bartelsm den Vater ihres Schwiegersohns; Aufstellung von 1699 über die von Georg Gehard Capp in einem Vergleich an die Beklagten abgetretenen Forderungen an seine Debitoren in Hamburg und im Ausland; Testament von 1704 der Katharina Caecilia Capp, geb. Möller, Witwe des Dr. Johann Reinhard Capp, Prokurator am Reichskammergericht in Speyer; Inventar von 1679 des Nachlasses der Caecilia Krogmann, Tochter des Ratsherren Theodor Möller; Stammfolge des Theodor Möller und der Familie Capp; Auszug aus dem Konto der Kläger bei der Württembergischen Landschaft 1722-1727: Gutachten der Juristen-Fakultäten der Universitäten Leipzig von 1721 und Helmstedt von 1730.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11077 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ