Klage gegen einen Übergriff der Beklagten im Juli 1605 auf Lichtenbusch bei Ahrdorf, wodurch die dortigen Nutzungsrechte der Gemeinde Ahrdorf und die Hoheits- und Jurisdiktionsrechte des Grafen von Manderscheid verletzt worden seien. Lichtenbusch werde von den Ahrdorfern gerodet, beackert und abgeerntet und unterliege wie Ahrdorf der Hoch-, Nieder- und Obergerechtigkeit des Grafen von Manderscheid als Herrn von Gerolstein mit allen Renten, Gülten und Gefällen (außer einer Mühle, die beim Haus Blankenheim verblieben sei). Der Beklagte erhebt als Inhaber des Hauses und der Herrschaft Kerpen die gleichen Rechtsansprüche aufLichtenbusch.
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Klage gegen einen Übergriff der Beklagten im Juli 1605 auf Lichtenbusch bei Ahrdorf, wodurch die dortigen Nutzungsrechte der Gemeinde Ahrdorf und die Hoheits- und Jurisdiktionsrechte des Grafen von Manderscheid verletzt worden seien. Lichtenbusch werde von den Ahrdorfern gerodet, beackert und abgeerntet und unterliege wie Ahrdorf der Hoch-, Nieder- und Obergerechtigkeit des Grafen von Manderscheid als Herrn von Gerolstein mit allen Renten, Gülten und Gefällen (außer einer Mühle, die beim Haus Blankenheim verblieben sei). Der Beklagte erhebt als Inhaber des Hauses und der Herrschaft Kerpen die gleichen Rechtsansprüche aufLichtenbusch.
AA 0627, 3613 - M 226/647
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1606 - 1607 (1559 - 1607)
Enthaeltvermerke: Kläger: Graf Johann Gerhard von Manderscheid und Blankenheim und Konsorten: seine Untertanen und die Gemeinde des Dorfs Ahrdorf (Kr. Schleiden) Beklagter: Graf Philipp von der Marck und Konsorten: seine Untertanen und Gemeinden der Dörfer Leudersdorf, Üxheim, „Ahafurt“ und Uedelhoven (Kr. Schleiden) Prokuratoren (Kl..): Dr. Johann Friedrich Haug 1606 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Jakob Kölblin [1602] 1606 - Dr. Walther Aach [1602] 1606 Prozeßart: Mandati den eingriff im Lichtenbusch belangend Instanzen: RKG 1606 - 1607 (1559 - 1607) Beweismittel: Weistum der Schöffen zu Ahrdorfvon 1559: Grenzbeschreibung des Hofbanns (Q 2). Zeugenaussagen (Q 3a). Beschreibung: 1 cm, 17 Bl., lose; Q 1 - 6.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:08 MESZ