Klage gegen einen Übergriff der Beklagten im Juli 1605 auf Lichtenbusch bei Ahrdorf, wodurch die dortigen Nutzungsrechte der Gemeinde Ahrdorf und die Hoheits- und Jurisdiktionsrechte des Grafen von Manderscheid verletzt worden seien. Lichtenbusch werde von den Ahrdorfern gerodet, beackert und abgeerntet und unterliege wie Ahrdorf der Hoch-, Nieder- und Obergerechtigkeit des Grafen von Manderscheid als Herrn von Gerolstein mit allen Renten, Gülten und Gefällen (außer einer Mühle, die beim Haus Blankenheim verblieben sei). Der Beklagte erhebt als Inhaber des Hauses und der Herrschaft Kerpen die gleichen Rechtsansprüche aufLichtenbusch.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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