Hartich Hughe, wohnhaft im Außendeich bei der Bekbrücke im Kirchspiel Heiligenstedten, lässt die Gerichtsbarkeit über seinen Außendeich dem Kloster Itzehoe auf und verpflichtet sich, 8 Schilling jährlichen Schatzes zu zahlen, wogegen das Kloster seine Verbittung übernimmt. Doch bleibt dem Hartich Hughe und seinen Erben der Rückkauf für 8 Mark vorbehalten.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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