Landesstraßenbauamt Eisleben (Bestand)
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K 42 Eisleben (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.04. Wirtschaft und Verkehr, Arbeit und Sozialwesen
1945 - 1957
Findhilfsmittel: Findkartei (online recherchierbar)
Registraturbildner: Vorgänger des Landesstraßenbauamtes Eisleben war das Landesbauamt Eisleben, welches für die Kreise Mansfelder Gebirgs- und Seekreis, Querfurt, Sangerhausen sowie für den Stadtkreis Eisleben zuständig war. Mit dem Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Ordnung wurden im Gebiet des späteren Landes Sachsen-Anhalt die Aufgaben der Landesbauämter unter weitgehender Beibehaltung ihrer räumlichen Zuständigkeit von den neugebildeten Landesstraßenbauämtern übernommen, allerdings noch unter dem Namen „Landesbauamt“. Eine Umbenennung des Landesbauamtes Eisleben in Landesstraßenbauamt Eisleben erfolgte zum 1. April 1947. Eine erneute Umbenennung in Straßeninspektion Eisleben, die im Zuge der verordnungsgemäßen Neuordnung des Straßenwesens mit Wirkung vom 1. Oktober 1951 aufgelöst wurde, erfolgte Mitte 1951. Nachfolger wurde der Staatliche Straßenunterhaltungsbetrieb Eisleben.
Bestandsinformationen: Mit Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangten die wenigen unbearbeiteten Akten nach Merseburg. Im Jahre 2004 wurden vom Straßenbauamt Halle Altunterlagen der ehemaligen Bezirksdirektion für Straßenwesen Halle übernommen, in denen auch Unterlagen des Landesstraßenbauamtes Eisleben überliefert waren. Diese wurden aus dem Bestand Bezirksdirektion für Straßenwesen Halle herausgelöst und dem Bestand zugeordnet. Eine Neuverzeichnung des Bestandes erfolgte im Jahre 2014. Der Bestand besteht aus 92 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1945 bis 1957 und umfasst 0,80 lfm.
Registraturbildner: Vorgänger des Landesstraßenbauamtes Eisleben war das Landesbauamt Eisleben, welches für die Kreise Mansfelder Gebirgs- und Seekreis, Querfurt, Sangerhausen sowie für den Stadtkreis Eisleben zuständig war. Mit dem Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Ordnung wurden im Gebiet des späteren Landes Sachsen-Anhalt die Aufgaben der Landesbauämter unter weitgehender Beibehaltung ihrer räumlichen Zuständigkeit von den neugebildeten Landesstraßenbauämtern übernommen, allerdings noch unter dem Namen „Landesbauamt“. Eine Umbenennung des Landesbauamtes Eisleben in Landesstraßenbauamt Eisleben erfolgte zum 1. April 1947. Eine erneute Umbenennung in Straßeninspektion Eisleben, die im Zuge der verordnungsgemäßen Neuordnung des Straßenwesens mit Wirkung vom 1. Oktober 1951 aufgelöst wurde, erfolgte Mitte 1951. Nachfolger wurde der Staatliche Straßenunterhaltungsbetrieb Eisleben.
Bestandsinformationen: Mit Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangten die wenigen unbearbeiteten Akten nach Merseburg. Im Jahre 2004 wurden vom Straßenbauamt Halle Altunterlagen der ehemaligen Bezirksdirektion für Straßenwesen Halle übernommen, in denen auch Unterlagen des Landesstraßenbauamtes Eisleben überliefert waren. Diese wurden aus dem Bestand Bezirksdirektion für Straßenwesen Halle herausgelöst und dem Bestand zugeordnet. Eine Neuverzeichnung des Bestandes erfolgte im Jahre 2014. Der Bestand besteht aus 92 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1945 bis 1957 und umfasst 0,80 lfm.
Laufmeter: 0.8
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ