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Die Hälfte des Zehnts zu Metze [Stadtteil von Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.], der ehemals von den Grafen von Beichlingen zu Lehen getragen worden war.
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A I u, von Dalwigk sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Dalwig, Nr. 5
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe D >> Da-Di >> Dalwigk, von >> 1800-1850
1824 März 01
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Hälfte des Zehnts zu Metze [Stadtteil von Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.], der ehemals von den Grafen von Beichlingen zu Lehen getragen worden war.
Belehnte/r: Ernst Heinrich Ludwig von Dalwigk, Sohn des verstorbenen Johann Friedrich Heinrich Otto von Dalwigk, sein Bruder Georg, dann Friedrich und Peter Alexander Franz von Dalwigk, Söhne des verstorbenen Kaspar Theodor von Dalwigk, wobei Peter Alexander Franz von Dalwigk unter Vormundschaft des Georg Wittich, Meßwagenmeisters zu Kassel, steht
Bevollmächtigter zum Lehnsempfang war der Obergerichtsprokurator [G. Wilhelm] Kehr.