Fahrtauglichkeit im Alter - Sollten ältere Autofahrer zum Eignungstest?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 R150049/201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2015
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2015 >> Juli
16. Juli 2015
Der Anteil älterer Autofahrer, die in Verkehrsunfälle verwickelt sind, nimmt zu. Eine tickende Zeitbombe auf unseren Straßen?
"Wir brauchen ein Gesetz, das zwingend vorschreibt, dass sich Menschen spätestens ab 70 regelmäßig einem Gesundheitstest und einer Untersuchung der Fahrtauglichkeit unterziehen", fordert Andrej Zeyfang, Chefarzt am Bethesda-Krankenhaus in Stuttgart. "Ein Gesetz würde nur die Senioren diskriminieren", widerspricht Innenminister Reinhold Gall, SPD.
Der Fahrsicherheitstrainer Josef Gattringer übt einmal im Monat mit Senioren richtiges Fahrverhalten. Die 83-jährige Eva von Gilsa hatte vor bald 60 Jahren offiziell nur eine halbe Fahrstunde. Den Rest besorgte ihr Mann. Jetzt muss die Witwe alleine fahren. Darum geht sie zum Fahrtraining. Eva von Gilsa macht es gern und freiwillig. Doch andere Rentner, meint sie, kämen selten hierher. Eva von Gilsa fordert, dass die Politik handelt. "Ein Gesetz wäre sehr hilfreich", sagt sie.
"Wir brauchen ein Gesetz, das zwingend vorschreibt, dass sich Menschen spätestens ab 70 regelmäßig einem Gesundheitstest und einer Untersuchung der Fahrtauglichkeit unterziehen", fordert Andrej Zeyfang, Chefarzt am Bethesda-Krankenhaus in Stuttgart. "Ein Gesetz würde nur die Senioren diskriminieren", widerspricht Innenminister Reinhold Gall, SPD.
Der Fahrsicherheitstrainer Josef Gattringer übt einmal im Monat mit Senioren richtiges Fahrverhalten. Die 83-jährige Eva von Gilsa hatte vor bald 60 Jahren offiziell nur eine halbe Fahrstunde. Den Rest besorgte ihr Mann. Jetzt muss die Witwe alleine fahren. Darum geht sie zum Fahrtraining. Eva von Gilsa macht es gern und freiwillig. Doch andere Rentner, meint sie, kämen selten hierher. Eva von Gilsa fordert, dass die Politik handelt. "Ein Gesetz wäre sehr hilfreich", sagt sie.
0'05
Audio-Visuelle Medien
Gattringer, Josef; Fahrsicherheitstrainer
Gilsa, Eva von; 83jährige Autofahrerin
Lenz, Otto; 75jähriger Autofahrer
Zeyfang, Andrej; Arzt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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