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Jörg Hanne von Ohmden, außer Landes gewiesen, weil er sich dem Defehl seiner Obrigkeit, gegen die aufständischen Bauern nach Marbach zu ziehen, mit der Waffe widersetzt hatte, jedoch auf Fürbitte als Einwohner wieder eingelassen, leistet erneut den Eid der Erbhuldigung, verspricht, künftig ein treuer und gehorsamer Untertan zu sein, sich an keiner Empörung zu beteiligen, sondern jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen. Außerdem gelobt er, stets zur Partei der Ober- und Ehrbarkeit zu halten, alle Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu übergeben, als Waffe nur ein Brotmesser zu tragen Er stellt ferner 5 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn dies nicht geschehe, 100 Pfund Heller zu bezahlen - Bürgens Hans, Balthasar, Peter und Jakob, seine Brüder, und Hans Kymerlin, alle von Ohmden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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