Hans Tytzel und Conrad Nickel, Vorsteher (altermanne) der Kirche sente Katherin zu Eschewege, und Thyas Koch, Bürger daselbst, bekunden, daß vor i...
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Urk. 21, 123
Urk. 21, A II Eschwege, Augustinerkloster
Urk. 21 Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II]
Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II] >> 1425-1449
1447 Februar 26
Ausfert. auf Perg., von 2 angeh. Siegeln nur noch die Striffel vorhanden. Rückw. gleichzeit. Rubrum (darin von späterer Hand Hans Foyt durchstrichen und obiit darüber geschrieben) mit dem späteren Zusatz: Modo dat relicta Herman Engelhard 64. Signatur E 6 in 2 konzentrischen Kreisen.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Dominica, qua cantatur in ecclesia ,Invocavit me, et ego exaudiam eum etc.'
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans Tytzel und Conrad Nickel, Vorsteher (altermanne) der Kirche sente Katherin zu Eschewege, und Thyas Koch, Bürger daselbst, bekunden, daß vor ihnen Hans Foyt und Ayle, seine Frau, an Prior und Konvent der Augustiner zu Eschewege, insbesondere deren Küsterei (custeriie), wiederkäuflich auf ,Invocavit' um 5 gl. einen jährlich am ersten Sonntag in den Fasten zahlbaren Zins von ½ gl. von ihrem Hause in der Kotelgasse zwischen Bertram und Hans Sengelberg, das von den Vorstehern der Katharinenkirche zu Erbe rührt, und von einem hinter diesem Hause gelegenen Hof (hoffe), der von Thyas Koch zu Erbe rührt, und nötigenfalls von allem ihrem sonstigen beweglichen und unbeweglichen Besitz verkauft haben. Bei Zinsrückstand wollen die Verkäufer auch für den Schaden und die Kosten geistlichen oder weltlichen Verfahrens aufkommen. Die genannten Erbherrn bekunden dies mit dem Vorbehalt, daß ihnen ihr Erbzins zuvor entrichtet werden müsse.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die gen. 'altermanne' mit dem Siegel der Katharinenkirche und Thyas Koch.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 633.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans Tytzel und Conrad Nickel, Vorsteher (altermanne) der Kirche sente Katherin zu Eschewege, und Thyas Koch, Bürger daselbst, bekunden, daß vor ihnen Hans Foyt und Ayle, seine Frau, an Prior und Konvent der Augustiner zu Eschewege, insbesondere deren Küsterei (custeriie), wiederkäuflich auf ,Invocavit' um 5 gl. einen jährlich am ersten Sonntag in den Fasten zahlbaren Zins von ½ gl. von ihrem Hause in der Kotelgasse zwischen Bertram und Hans Sengelberg, das von den Vorstehern der Katharinenkirche zu Erbe rührt, und von einem hinter diesem Hause gelegenen Hof (hoffe), der von Thyas Koch zu Erbe rührt, und nötigenfalls von allem ihrem sonstigen beweglichen und unbeweglichen Besitz verkauft haben. Bei Zinsrückstand wollen die Verkäufer auch für den Schaden und die Kosten geistlichen oder weltlichen Verfahrens aufkommen. Die genannten Erbherrn bekunden dies mit dem Vorbehalt, daß ihnen ihr Erbzins zuvor entrichtet werden müsse.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die gen. 'altermanne' mit dem Siegel der Katharinenkirche und Thyas Koch.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 633.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ