Verzichtserklärung von Herzog Karl von Kurland, vermöge welcher er, außer den ihm in dem Versicherungsdekret des Kurfürsten Friedrich August II. von Sachsen (König August III. von Polen) stipulierten 200.000 Talern, allen Ansprüchen auf den übrigen zu Danzig vorgefundenen Nachlass des verstorbenen Herzogs Ferdinand von Kurland an Barschaft, Juwelen, Gold, Silber etc. wie auch an dessen beiden daselbst besessenen Häusern entsagt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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