Jakob Munckh aus Owen, nach seiner Rückkehr mit seiner zweiten Frau, einer Fränklin, nach Owen und versuchter Besitznahme seiner alten Wohnung gegen den Willen der Owener erneut gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt, Atzung und Turmgeld selbst zu bezahlen und nach der Niederkunft seiner Frau mit Weib und Kind Owen unter Verzicht auf sein Bürgerrecht zu verlassen und schwört U. Munckh war vormals wegen eines zu Urach begangenen Schlaghandels auf Befehl der dortigen Amtleute ins Gelübde genommen, danach aber unter Missachtung desselben flüchtig geworden. Er wurde darauf erneut gef. und zu Urach peinlich verklagt, weil er, obwohl verheiratet, in der Zwischenzeit mit einer anderen Frau zusammengelebt hatte. Nach seiner Freilassung, die erfolgt, nachdem er vom Nachrichter mit Ruten gezüchtigt worden war und eidlich versichert hatte, sein Leben lang den Zehnten von Owen nicht mehr zu verlassen, war er erneut unter Zurücklassung seiner Familie ausgetreten und hatte in Stuttgart beim Nachrichter Dienste angenommen.