Johannes von Barkau verpfändet dem Kloster Bordesholm für 140 Mark Lübsch die Jurisdiktion über das Dorf Groß-Flintbek, das seinem Vater Ritter Wulf von Barkau von Eckhard Solden und dessen Brüdern für 140 Mark Lübsch verpfändet war. Alle Schuldverbindlichkeiten des Ausstellers und seiner Brüder gegen das Kloster sind damit vergolten, ausgenommen ein 20jähriges Rückkaufrecht der Mühle zu Havekost. Mitschwörer: Die Brüder Hartwig und Nikolaus Wulf sowie Wulf und Nikolaus Pogwisch. d.d. 1339, in octava epyphanie.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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