Domanial-Bade- und Brunnenverwaltung: Bade- und Brunnenverwaltung Ems (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
453/2
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußen >> Finanz- und Katasterverwaltung >> Domanialverwaltung >> Domanial-Bade- und Brunnenverwaltung
Enthält: Rechnungen 1866-1928 (mit Lücken)
Verkaufsbücher und Lagerbuch (1907/1908)
Inventar des Pastillengeschäfts (1868-1877) und der Mobilien in den Kurgebäuden (1868-1888)
Fremdenbücher der Kurhausverwaltung (1866-1902)
Bestandsgeschichte: Zugänge 1905-1940
Geschichte des Bestandsbildners: Die Preußische Bade- und Brunnenverwaltung Bad Ems, hervorgegangen aus der nassauischen Domanial-Badeverwaltung zu Ems, war Teil der Preußischen Domanial-Verwaltung. Das seit dem 14. Jahrhundert bekannte, früher mehrherrische Bad, das seit 1806 zum Herzogtum Nassau gehörte, wurde nach dessen Annektion im Jahr 1866 preußisch. Im gleichen Jahr wurde die Baubeschränkung aufgehoben. In preußischer Zeit waren ein Großteil der Quellen, aber auch der Kur- und Badehäuser, in fiskalischem Besitz. Einnahmequellen waren die Kuranwendungen, der Verkauf von Mineralwasser und Pastillen und bis 1872 die Abgaben der Spielbankgesellschaft (zur Spielbank siehe auch Abt. 453/8). Vorübergehend existierte nur eine Badeverwaltung, die für kurze Zeit auch die Verwaltung der Brunnen mit versah. Ab 1876/1877 stand ein eigener Brunneninspektor der Domanial-Brunnenverwaltung vor. Seit 1906/1907 war ein Direktor für beide Behörden zuständig, der den Titel 'Königlicher Bade- und Brunnendirektor' trug, später nur noch 'Bade- und Brunnendirektor'. Die Behörde bestand bis mindestens 1939.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Verkaufsbücher und Lagerbuch (1907/1908)
Inventar des Pastillengeschäfts (1868-1877) und der Mobilien in den Kurgebäuden (1868-1888)
Fremdenbücher der Kurhausverwaltung (1866-1902)
Bestandsgeschichte: Zugänge 1905-1940
Geschichte des Bestandsbildners: Die Preußische Bade- und Brunnenverwaltung Bad Ems, hervorgegangen aus der nassauischen Domanial-Badeverwaltung zu Ems, war Teil der Preußischen Domanial-Verwaltung. Das seit dem 14. Jahrhundert bekannte, früher mehrherrische Bad, das seit 1806 zum Herzogtum Nassau gehörte, wurde nach dessen Annektion im Jahr 1866 preußisch. Im gleichen Jahr wurde die Baubeschränkung aufgehoben. In preußischer Zeit waren ein Großteil der Quellen, aber auch der Kur- und Badehäuser, in fiskalischem Besitz. Einnahmequellen waren die Kuranwendungen, der Verkauf von Mineralwasser und Pastillen und bis 1872 die Abgaben der Spielbankgesellschaft (zur Spielbank siehe auch Abt. 453/8). Vorübergehend existierte nur eine Badeverwaltung, die für kurze Zeit auch die Verwaltung der Brunnen mit versah. Ab 1876/1877 stand ein eigener Brunneninspektor der Domanial-Brunnenverwaltung vor. Seit 1906/1907 war ein Direktor für beide Behörden zuständig, der den Titel 'Königlicher Bade- und Brunnendirektor' trug, später nur noch 'Bade- und Brunnendirektor'. Die Behörde bestand bis mindestens 1939.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
3 m
Bestand
Literatur: F. Grossmann: Statistische Mittheilungen über die Mineralquellen und Badeorte mit Einschluss der Privat-Bade- und Heilanstalten des nassauischen Taunus während des Jahres 1869. Mainz 1870.
Literatur: Album der Domänenfiskalischen Bäder und Mineralbrunnen im Königreich Preußen, im Auftrag des Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten beschrieben von Badeinspektor Dr. Stern, Langenschwalbach. o.J. (1907).
Literatur: Album der Domänenfiskalischen Bäder und Mineralbrunnen im Königreich Preußen, im Auftrag des Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten beschrieben von Badeinspektor Dr. Stern, Langenschwalbach. o.J. (1907).
Bad Ems
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ