Kaiser Ferdinand bekennt, daß die Rückbürgschaft für 10000 fl. resp. 500 fl. jährl. Zins, die dem einstigen Darleiher Jacob von Landau von den Städten und Herrschaften Feldkirch, Bregenz, Bludenz, sowie Sonnenburg, Montafon, Neuburg, Hohenegg geleistet wurde, jetzt auch nach geschehener Ablösung durch den Grafen Georg von Helffenstein für diesen gelten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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