Reichskammergericht - RKG (Bestand)
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Best. 310
Historisches Archiv der Stadt Köln (Archivtektonik) >> Nichtstädtische amtliche und geistliche Überlieferung >> Weltliche Provenienzen >> Staatliche Überlieferung >> Reichskammergericht
Der Bestand enthält die Akten des Reichskammergerichts zu Prozessen, bei denen der Beklagte oder die Vorinstanz ihren Sitz in Köln hatten (insges. 1856 Prozesse). Vorakten zu einzelnen Prozessen reichen weiter ins Mittelalter zurück. Die Ordnung richtet sich nach dem Alphabet der Kläger. Die Urkunden sind teilweise aus lagerungstechnischen Gründen den Akten entnommen worden. Jedoch ist der größte Teil der Urkunden nur unzureichend über die Akten bzw. noch gar nicht ausreichend erschlossen.
Das Archiv des Reichskammergerichtes, das seit Aufhebung des Gerichts 1806 an seinem letzten Sitz in Wetzlar verblieben war, wurde 1847-1852 auf die einzelnen Staaten des damaligen Deutschen Bundes aufgeteilt. In Wetzlar selbst verblieben der sog. "Untrennbare Bestand" des Reichskammergerichts und die für Preußen vorgesehenen Prozessakten. Nach dem ersten Weltkrieg wurde aber auch dieses zentrale preußische Archiv aufgeteilt und aufgelöst: der "Untrennbare Bestand" wurde als Eigentum des Deutschen Reichs in Frankfurt niedergelegt (heute Bestandsgruppe AR im Bundesarchiv, Standort Koblenz), die Prozessakten gelangten nach den bisher befolgten Aufteilungsregeln in die einzelnen preußischen Staatsarchive. Man fasste aber damals schon ins Auge, die Prozesse aus den einstigen Reichsstädten Wetzlar, Aachen und Köln an die Archive dieser Städte zu überweisen, und so gelangten 1926 die Kölner Prozessakten über Düsseldorf nach Köln. Mitgeliefert wurde ein Exemplar des Verzeichnisses aller Prozesse für das Staatsarchiv Düsseldorf, da ursprünglich die Kölner Akten ein Teil davon gewesen waren und auch weiterhin im Eigentum des Staates verblieben. 1964 kamen noch einige Nachträge aus Düsseldorf nach Köln.
Das Archiv des Reichskammergerichtes, das seit Aufhebung des Gerichts 1806 an seinem letzten Sitz in Wetzlar verblieben war, wurde 1847-1852 auf die einzelnen Staaten des damaligen Deutschen Bundes aufgeteilt. In Wetzlar selbst verblieben der sog. "Untrennbare Bestand" des Reichskammergerichts und die für Preußen vorgesehenen Prozessakten. Nach dem ersten Weltkrieg wurde aber auch dieses zentrale preußische Archiv aufgeteilt und aufgelöst: der "Untrennbare Bestand" wurde als Eigentum des Deutschen Reichs in Frankfurt niedergelegt (heute Bestandsgruppe AR im Bundesarchiv, Standort Koblenz), die Prozessakten gelangten nach den bisher befolgten Aufteilungsregeln in die einzelnen preußischen Staatsarchive. Man fasste aber damals schon ins Auge, die Prozesse aus den einstigen Reichsstädten Wetzlar, Aachen und Köln an die Archive dieser Städte zu überweisen, und so gelangten 1926 die Kölner Prozessakten über Düsseldorf nach Köln. Mitgeliefert wurde ein Exemplar des Verzeichnisses aller Prozesse für das Staatsarchiv Düsseldorf, da ursprünglich die Kölner Akten ein Teil davon gewesen waren und auch weiterhin im Eigentum des Staates verblieben. 1964 kamen noch einige Nachträge aus Düsseldorf nach Köln.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Rechteinformation beim Datengeber zu klären.
10.06.2025, 08:12 MESZ