Ernährungsamt Ludwigsburg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 612/12
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt >> Ernährungsämter
1940-1950
Überlieferungsgeschichte
Der 1954 eingekommene Bestand enthält Rundschreiben, Erlasse und Sitzungsprotokolle sowie nach Ortsbetreffen angelegte Akten über Lebensmittelzuteilung und -versorgung, außerdem Akten zu verschiedenen Sachbetreffen, überwiegend zu Verbrauchsregelung und Zulagewesen. Der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung liegt in der Nachkriegszeit.
Zur Behörde: Mit Verordnung vom 27. August 1939 (RGes.Bl. S. 1521ff) wurde "zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung und Wehrmacht mit Lebens- und Futtermitteln ... eine öffentliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Erzeugnisse eingeführt." Auf Länderebene wurden Landes- (Provinzial-)ernährungsämter eingerichtet, auf Stadt- bzw. Landkreisebene Ernährungsämter. Diese waren allerdings keine getrennten Sonderbehörden, sondern Bestandteile der unteren Verwaltungsbehörden, d.h. der Landratsämter oder Stadtverwaltungen. Den Landes- (Provinzial-)ernährungsämtern oblag die Sorge für die Ernährung der Bevölkerung und die Überwachung der Tätigkeit der Ernährungsämter nach Maßgabe der vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erlassenen Vorschriften. Als Aufgaben der Ernährungsämter werden genannt: 1. für die ordnungsmäßige Wirtschaftsführung in den Erzeugerbetrieben Sorge zu tragen sowie alle Maßnahmen zur Sicherstellung des Anbaues, der Viehhaltung, der Ernte und der rechtzeitigen Ablieferung von Erzeugnissen sowie der Bewirtschaftung und Verteilung zu treffen; 2. den Verbrauch zu regeln. Entsprechend der Aufgaben wurden innerhalb der Ernährungsämter besondere Abteilungen für die Aufgaben der Bedarfsdeckung und der Verbrauchsregelung gebildet. Die Ernährungsämter gaben auch die Bezugskarten an die Versorgungsberechtigten aus. Die im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zuständigen Dienststellen des Reichsnährstandes sowie die Untergliederungen der aufgrund des Reichsnährstandgesetzes errichteten Zusammenschlüsse (Hauptvereinigungen) wurden zur ordnungsgemäßen Regelung der Bedarfsdeckung den Ernährungsämtern unterstellt. Nach dem Zusammenbruch 1945 hatte in der Landwirtschaftsverwaltung das Landwirtschaftsministerium alle Staatsaufgaben weiterzuführen, die der Reichsnährstand und die von ihm aufgeschluckte Landwirtschaftskammer an sich gezogen hatten. Die besondere Sorge für die Ernährung der Bevölkerung oblag weiterhin den Ernährungsämtern in den Stadt- und Landkreisen. Mit der Verbesserung der Versorgungslage verloren die Ernährungsämter zunehmend ihre Aufgaben, so daß sie 1950 aufgelöst werden konnten.
Zum Bestand: Die im vorliegenden Findbuch erfaßten Akten kamen im März 1954 völlig ungeordnet im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Bei der Bearbeitung des Bestandes zeigte sich, daß auch der Schriftgutablage im Amt offensichtlich kein Aktenplan zugrunde lag. Abgesehen von den nach formalen Kriterien angelegten Akten - Rundschreiben und Erlasse, Sitzungsprotokolle und ähnliches - und den nach Orten geführten Faszikeln finden sich in den übrigen Akten zum Teil sehr verschiedene und vor allem sich häufig (auch zeitlich) überschneidende Sachbetreffe. Es überwiegen deutlich Unterlagen, die sich mit der Verbrauchsregelung und dem Zulagewesen befassen. Die Gesamtlaufzeit der Akten umfaßt die Jahre 1940 bis 1950, aber bis auf wenige Ausnahmen wird die Ernährungssicherung in der Nachkriegszeit dokumentiert. Verzeichnung und Verpackung des Bestandes übernahmen die Archivinspektoranwärterinnen Katja Hoffmann und Nicole Röck im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung für den gehobenen Archivdienst unter Anleitung der Unterzeichnenden, die auch die Gliederung und die Abschlußarbeiten besorgte. Die Reinschrift des Findmittels fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Unterlagen im Umfang von ca. 5 lfd. m wurden bei der Bearbeitung als nicht archivwürdig kassiert. Da ein Teil der Akten personenbezogenes Schriftgut enthält, ist die Vorlage jeweils im Einzelfall zu prüfen! Der Bestand FL 612/12 umfaßt 125 Büschel = 2,2 lfd. Meter Akten. Ludwigsburg, im April 1991
Der 1954 eingekommene Bestand enthält Rundschreiben, Erlasse und Sitzungsprotokolle sowie nach Ortsbetreffen angelegte Akten über Lebensmittelzuteilung und -versorgung, außerdem Akten zu verschiedenen Sachbetreffen, überwiegend zu Verbrauchsregelung und Zulagewesen. Der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung liegt in der Nachkriegszeit.
Zur Behörde: Mit Verordnung vom 27. August 1939 (RGes.Bl. S. 1521ff) wurde "zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung und Wehrmacht mit Lebens- und Futtermitteln ... eine öffentliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Erzeugnisse eingeführt." Auf Länderebene wurden Landes- (Provinzial-)ernährungsämter eingerichtet, auf Stadt- bzw. Landkreisebene Ernährungsämter. Diese waren allerdings keine getrennten Sonderbehörden, sondern Bestandteile der unteren Verwaltungsbehörden, d.h. der Landratsämter oder Stadtverwaltungen. Den Landes- (Provinzial-)ernährungsämtern oblag die Sorge für die Ernährung der Bevölkerung und die Überwachung der Tätigkeit der Ernährungsämter nach Maßgabe der vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erlassenen Vorschriften. Als Aufgaben der Ernährungsämter werden genannt: 1. für die ordnungsmäßige Wirtschaftsführung in den Erzeugerbetrieben Sorge zu tragen sowie alle Maßnahmen zur Sicherstellung des Anbaues, der Viehhaltung, der Ernte und der rechtzeitigen Ablieferung von Erzeugnissen sowie der Bewirtschaftung und Verteilung zu treffen; 2. den Verbrauch zu regeln. Entsprechend der Aufgaben wurden innerhalb der Ernährungsämter besondere Abteilungen für die Aufgaben der Bedarfsdeckung und der Verbrauchsregelung gebildet. Die Ernährungsämter gaben auch die Bezugskarten an die Versorgungsberechtigten aus. Die im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zuständigen Dienststellen des Reichsnährstandes sowie die Untergliederungen der aufgrund des Reichsnährstandgesetzes errichteten Zusammenschlüsse (Hauptvereinigungen) wurden zur ordnungsgemäßen Regelung der Bedarfsdeckung den Ernährungsämtern unterstellt. Nach dem Zusammenbruch 1945 hatte in der Landwirtschaftsverwaltung das Landwirtschaftsministerium alle Staatsaufgaben weiterzuführen, die der Reichsnährstand und die von ihm aufgeschluckte Landwirtschaftskammer an sich gezogen hatten. Die besondere Sorge für die Ernährung der Bevölkerung oblag weiterhin den Ernährungsämtern in den Stadt- und Landkreisen. Mit der Verbesserung der Versorgungslage verloren die Ernährungsämter zunehmend ihre Aufgaben, so daß sie 1950 aufgelöst werden konnten.
Zum Bestand: Die im vorliegenden Findbuch erfaßten Akten kamen im März 1954 völlig ungeordnet im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Bei der Bearbeitung des Bestandes zeigte sich, daß auch der Schriftgutablage im Amt offensichtlich kein Aktenplan zugrunde lag. Abgesehen von den nach formalen Kriterien angelegten Akten - Rundschreiben und Erlasse, Sitzungsprotokolle und ähnliches - und den nach Orten geführten Faszikeln finden sich in den übrigen Akten zum Teil sehr verschiedene und vor allem sich häufig (auch zeitlich) überschneidende Sachbetreffe. Es überwiegen deutlich Unterlagen, die sich mit der Verbrauchsregelung und dem Zulagewesen befassen. Die Gesamtlaufzeit der Akten umfaßt die Jahre 1940 bis 1950, aber bis auf wenige Ausnahmen wird die Ernährungssicherung in der Nachkriegszeit dokumentiert. Verzeichnung und Verpackung des Bestandes übernahmen die Archivinspektoranwärterinnen Katja Hoffmann und Nicole Röck im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung für den gehobenen Archivdienst unter Anleitung der Unterzeichnenden, die auch die Gliederung und die Abschlußarbeiten besorgte. Die Reinschrift des Findmittels fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Unterlagen im Umfang von ca. 5 lfd. m wurden bei der Bearbeitung als nicht archivwürdig kassiert. Da ein Teil der Akten personenbezogenes Schriftgut enthält, ist die Vorlage jeweils im Einzelfall zu prüfen! Der Bestand FL 612/12 umfaßt 125 Büschel = 2,2 lfd. Meter Akten. Ludwigsburg, im April 1991
125 Büschel (2,3 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ