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1.1.2.10.1. Hofrat
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1668 durch Aufteilung der alten Hofkanzlei als oberste Gerichtsbehörde eingerichtet; Gericht I. Instanz 1) bei persönlichen Klagen gegen die ”Räte, Amtleute, Ritterbürtige, Vögte, Schultheißen, Dinger und andere Offizianten und Diener“ 2) bei Streitigkeiten Ritterbürtiger untereinander in Mitgift- und Schuldprozessen; Gericht II. Instanz für die Gerichte der Beamten und Unterherren, 1682-1692 vorübergehend mit dem Geheimen Rat wieder vereinigt, aufgehoben 1811 Dezember 17 (Scotti 3 Nr. 3279); 1801 Ablieferung der jülichschen Prozeßakten an die französische Regierung (Bestand verschollen). 1809 Vernichtung der älteren bis etwa 1500 zurückgehenden Akten; weitere Aktenvernichtung 1893 beim Landgericht Düsseldorf. Zahlreiche ältere Akten sind als Vorakten im Bestand Reichskammergericht enthalten.