Vogt und Richter des Dorfes Gruol bekunden, daß Melcher Bopp von Trillfingen und Dorothea Schaeffer zu Hospach, seine Schwiegermutter vor Gericht gekommen sind. Bopp klagt durch seinen Fürsprecher Hans Clinamayger auf Herausgabe des aus Kleidern, Rock, Mantel und Geld bestehenden Nachlasses seiner verstorbenen Hausfrau Cundlin [?] Seger von Hospach, ehelicher Tochter der Dorothea Schaeffer. Letztere erklärt durch ihren Fürsprecher Peter Miller sie wolle die Hinterlassenschaft erst dann herausgeben, wenn Bopp von ihr geliehenes Geld und Korn zurückerstattet hat. Bopp bestreitet, etwas geliehen zu haben. Das Gericht entscheidet zu Gunsten Bopps als des rechten Erben und stellt es dessen Schwiegermutter frei, wegen Geld und Korn vor dem Gericht zu klagen, wo Bopp seßhaft ist. Dorothea Schaeffer läßt sich durch ihren Fürsprecher Beschwerde gegen das Urteil einlegen und erklären, sie wolle an Graf Eitel Friedrich, Graf von Zollern, oder dessen Räte appellieren. Sie erhält auf ihre Bitte eine Urkunde über das Urteil