1514 November 13, Ehingen Vergleich zwischen Kaiser Maximilian I. und Herzog Ulrich von Württemberg, abgeschlossen durch Johann Graf von Werdenberg-Heiligenberg und dem kaiserlichen Sekretär Johann Renner einerseits, Erbmarschall Konrad Thumb von Neuburg und Erbtruchseß Dietrich Speth andererseits betr. Abgrenzung der dem Haus Österreich von den Graf- und Herrschaften Schelklingen und Ehingen zustehenden Jagd- und Geleitsrechte gegen die dem Haus Württemberg von Urach, Münsingen und Wartstein zustehenden gleichen Rechte. Österreichische Zeugen: die Kommissare und Sekretäre Hans Kaspar von Laubenberg zu Wagegg, Ritter und Waldhauptmann der Grafschaft Tirol, Lutz von Freyberg und Konrad Kantz der Jüngere, Ludwig von Freyberg der Jüngere zu Steußlingen, Hans Boden, Amann zu Ehingen, Adam Wangner und Konrad Krieger, beide Bürgermeister zu Ehingen, Ulrich Reich, Amtmann zu Berg, und Hans Kuderlin, Bürger zu Schelklingen. Württembergische Zeugen: Georg von Erolzheim, Vogt von Münsingen, Stefan Speth und Johann Hafenberg; Stefan Weyler und Georg Jagdeisen, Forstmeister zu Urach und Blaubeuren. Ratifiziert Schloß Ehrenberg, 27. August 1516
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1514 November 13, Ehingen Vergleich zwischen Kaiser Maximilian I. und Herzog Ulrich von Württemberg, abgeschlossen durch Johann Graf von Werdenberg-Heiligenberg und dem kaiserlichen Sekretär Johann Renner einerseits, Erbmarschall Konrad Thumb von Neuburg und Erbtruchseß Dietrich Speth andererseits betr. Abgrenzung der dem Haus Österreich von den Graf- und Herrschaften Schelklingen und Ehingen zustehenden Jagd- und Geleitsrechte gegen die dem Haus Württemberg von Urach, Münsingen und Wartstein zustehenden gleichen Rechte. Österreichische Zeugen: die Kommissare und Sekretäre Hans Kaspar von Laubenberg zu Wagegg, Ritter und Waldhauptmann der Grafschaft Tirol, Lutz von Freyberg und Konrad Kantz der Jüngere, Ludwig von Freyberg der Jüngere zu Steußlingen, Hans Boden, Amann zu Ehingen, Adam Wangner und Konrad Krieger, beide Bürgermeister zu Ehingen, Ulrich Reich, Amtmann zu Berg, und Hans Kuderlin, Bürger zu Schelklingen. Württembergische Zeugen: Georg von Erolzheim, Vogt von Münsingen, Stefan Speth und Johann Hafenberg; Stefan Weyler und Georg Jagdeisen, Forstmeister zu Urach und Blaubeuren. Ratifiziert Schloß Ehrenberg, 27. August 1516
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 552 Bü 5
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 552 Forstamt Blaubeuren
Forstamt Blaubeuren >> 1 Akten >> 1.3 Forst-, Wald- und Grenzbeschreibungen, Forstrenovationssachen
1 Schr. (Abschr.)
Archivale
Boden; Hans, Amann
Freyberg-Steußlingen; Ludwig der Jüngere von
Kantz; Konrad der Jüngere
Laubenberg zu Wagegg; Hans Kaspar von, Ritter und Waldhauptmann
Wangner; Adam, Bürgermeister
Bad Urach RT
Berg : Ehingen (Donau) UL
Ehrenberg : Reutte, Tirol [A]; Burg
Münsingen RT
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
Hierarchie
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- 1 Akten (Gliederung)
- 1.3 Forst-, Wald- und Grenzbeschreibungen, Forstrenovationssachen (Gliederung)