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Ritter Heinrich, genannt von Schladebach (de Slatebach) sowie Ulrich [von Schladebach?] und seine Söhne bestätigen, von Yliana, der Äbtissin des Klarissenklosters in Weißenfels, einen Hof (curiam), gelegen bei der Nikolaikirche in der Altstadt Weißenfels, für zehn Mark Silber gewöhnlicher Währung (usualis argenti) gekauft zu haben. Die Äbtissin wird den Besitzübergang in Form einer Belehnung vollziehen. Sollten die Aussteller oder ihr Gefolge dem Kloster und dessen Hintersassen Schaden zufügen und diesen nach dreimaliger Mahnung nicht wiedergutmachen, so sind sie zur Resignation dieses Lehens verpflichtet, erhalten dann jedoch den Kaufpreis - zusammen mit dem Schätzwert der bis dahin auf dem Besitz errichteten Gebäude - von der Äbtissin zurückerstattet.

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Sächsisches Staatsarchiv
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