Urbar.
Vollständigen Titel anzeigen
Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten, BayHStA, Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten 4
HL Salzburg 29
Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten
Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten >> 1. Güterverwaltung >> 1.01. Güterverwaltung im allgemeinen >> 1.01.1. Amtsbücher
um 1463/1468
Enthält: "Zins- und Steuerbuch von 1463 des Erzstifts Salzburg "Flaches Land" betreffend".
Dieser Band verzeichnet die Natural- und Geldabgaben der Urbarsuntertanen des Salzburger Domkapitels in den Urbarämtern des "flachen Landes".
Die Gliederung umfaßt folgende Ämter:
1. Mühldorf, fol. 1-4v
2. Erding, fol. 5-12. Fol. 12v leer. Fol. 13-13v: Abschrift einer Urkunde Ottos I. über die Schenkung des Ortes Grabenstätt und anderer Besitzungen aus dem Jahre 958 (wohl Fälschung).
3. Miesenbach (Gde. Ruhpolding, Lkr. Traunstein), fol. 14-27. Fol. 27v-29v leer.
4. Hörzing (Gde. Traunwalchen, Lkr. Traunstein), fol. 30-33v. Fol. 34-34v leer.
5. Saaldorf (Lkr. Laufen), fol. 36-41v
6. Glas (Stadt Salzburg), fol. 42-43. Fol. 43v leer.
7. Petting (Lkr. Laufen), fol. 44-50v. Fol. 51 leer.
8. Freidling (Lkr. Laufen), fol. 51v-55. Fol. 55 leer.
9. Pietling (Lkr. Laufen), fol. 56-63. Fol. 63v leer.
10.Übersee (Lkr. Traunstein, fol. 64-67. Fol. 67v leer.
Innerhalb eines Amtes stehen die Einträge zu einem Ort beisammen. Ein neuer Ortsname wird durch größere Buchstaben, dickere Strichführung sowie bisweilen durch Rubrizierung der Initiale und feine rote Unterstreichungen gekennzeichnet. Selten wird ein Name in den ca. 4 cm breiten Rand gerückt. Auch rechts wird gewöhnlich ein ebenso breiter Rand gelassen, so daß für die Einträge eine ca. 8 cm breite Mittelspalte übrig bleibt. Nachträge sind nur in relativ geringem Umfang hinzugefügt. Insbesondere wird der Name eines Abgabepflichtigen selten überschrieben. Dies läßt darauf schließen, daß die Niederschriften nur als Momentaufnahme verwendet wurden und nicht längere Zeit in Gebrauch waren. Zwischen fol. 24v/25 und 26v/27 sind Zettel als Nachträge eingelegt.
Hinweise zur Datierung finden sich fol. 30 links oben von jüngerer Hand: "anno LXIIIist stewr" sowie fol. 63: "Correcta est illa summa anno domini MCCCCLXVIII feria quinta post Georgii per me Wilhelmum tunc scriptorem et notarium urborii propositure Salzeburgen(sis)". Einen etwas jüngeren Nachtrag zum Jahr 1479 bietet fol. 35v.
Die Einträge verzeichnen zunächst die dem Grundherrn üblicherweise zustehenden Naturalabgaben, nämlich Roggen, Hafer, Gerste, Weizen, Hopfen, Brot, Eier, Käse, Bohnen, Rüben, Mohn, Flachs, Hühner, Gänse und Schweine. Danach werden häufig Geldleistungen aufgeführt, insbesondere eine als "Steuer" bezeichnete Abgabe (zum Herkommen dieser nicht mit der landesherrlichen Steuer zu verwechselnden, auf der Grundherrschaft beruhenden Geldleistung vgl. zuletzt Heinz Dopsch, Wandlungen und Konstanz der Grundherrschaft im Erzstift Salzburg, in: Hans Patze (Hrsg.), Die Grundherrschaft im späten Mittelalter, Sigmaringen 1983, Bd. II, S. 267-271), daneben die "prandiales" (in Geldleistungen umgewandelte Mahlzeiten für die Beamten) sowie die Ehrungen. Selten taucht ein "census" als Geldabgabe auf. Nur in Ausnahmefällen (z.B. die "curia villicalis" Weilheim im Amt Pietling, fol. 60) beruhen die Leistungen nicht auf der Grundherrschaft, sondern auch auf der Vogtei. Für das Amt Pietling erstellte der oben genannte Urbarschreiber Wilhelm eine summarische Zusammenstellung der Abgaben (fol. 62v-63).
Der Band besteht aus 5 Lagen mit 3 bis 7 ineinandergelegten Bogen. Lage 1: Mühldorf und Erding, Lage 2: Miesenbach und Hörzing, Lage 3: Saaldorf und Glas, Lage 4: Petting und Freidling, Lage 5: Pietling und Übersee.
23 x 16 cm; 67 Bl. (jüngere Zählung mit Bleistift), jüngerer Pappeinband mit Pergamentrücken.
Dieser Band verzeichnet die Natural- und Geldabgaben der Urbarsuntertanen des Salzburger Domkapitels in den Urbarämtern des "flachen Landes".
Die Gliederung umfaßt folgende Ämter:
1. Mühldorf, fol. 1-4v
2. Erding, fol. 5-12. Fol. 12v leer. Fol. 13-13v: Abschrift einer Urkunde Ottos I. über die Schenkung des Ortes Grabenstätt und anderer Besitzungen aus dem Jahre 958 (wohl Fälschung).
3. Miesenbach (Gde. Ruhpolding, Lkr. Traunstein), fol. 14-27. Fol. 27v-29v leer.
4. Hörzing (Gde. Traunwalchen, Lkr. Traunstein), fol. 30-33v. Fol. 34-34v leer.
5. Saaldorf (Lkr. Laufen), fol. 36-41v
6. Glas (Stadt Salzburg), fol. 42-43. Fol. 43v leer.
7. Petting (Lkr. Laufen), fol. 44-50v. Fol. 51 leer.
8. Freidling (Lkr. Laufen), fol. 51v-55. Fol. 55 leer.
9. Pietling (Lkr. Laufen), fol. 56-63. Fol. 63v leer.
10.Übersee (Lkr. Traunstein, fol. 64-67. Fol. 67v leer.
Innerhalb eines Amtes stehen die Einträge zu einem Ort beisammen. Ein neuer Ortsname wird durch größere Buchstaben, dickere Strichführung sowie bisweilen durch Rubrizierung der Initiale und feine rote Unterstreichungen gekennzeichnet. Selten wird ein Name in den ca. 4 cm breiten Rand gerückt. Auch rechts wird gewöhnlich ein ebenso breiter Rand gelassen, so daß für die Einträge eine ca. 8 cm breite Mittelspalte übrig bleibt. Nachträge sind nur in relativ geringem Umfang hinzugefügt. Insbesondere wird der Name eines Abgabepflichtigen selten überschrieben. Dies läßt darauf schließen, daß die Niederschriften nur als Momentaufnahme verwendet wurden und nicht längere Zeit in Gebrauch waren. Zwischen fol. 24v/25 und 26v/27 sind Zettel als Nachträge eingelegt.
Hinweise zur Datierung finden sich fol. 30 links oben von jüngerer Hand: "anno LXIIIist stewr" sowie fol. 63: "Correcta est illa summa anno domini MCCCCLXVIII feria quinta post Georgii per me Wilhelmum tunc scriptorem et notarium urborii propositure Salzeburgen(sis)". Einen etwas jüngeren Nachtrag zum Jahr 1479 bietet fol. 35v.
Die Einträge verzeichnen zunächst die dem Grundherrn üblicherweise zustehenden Naturalabgaben, nämlich Roggen, Hafer, Gerste, Weizen, Hopfen, Brot, Eier, Käse, Bohnen, Rüben, Mohn, Flachs, Hühner, Gänse und Schweine. Danach werden häufig Geldleistungen aufgeführt, insbesondere eine als "Steuer" bezeichnete Abgabe (zum Herkommen dieser nicht mit der landesherrlichen Steuer zu verwechselnden, auf der Grundherrschaft beruhenden Geldleistung vgl. zuletzt Heinz Dopsch, Wandlungen und Konstanz der Grundherrschaft im Erzstift Salzburg, in: Hans Patze (Hrsg.), Die Grundherrschaft im späten Mittelalter, Sigmaringen 1983, Bd. II, S. 267-271), daneben die "prandiales" (in Geldleistungen umgewandelte Mahlzeiten für die Beamten) sowie die Ehrungen. Selten taucht ein "census" als Geldabgabe auf. Nur in Ausnahmefällen (z.B. die "curia villicalis" Weilheim im Amt Pietling, fol. 60) beruhen die Leistungen nicht auf der Grundherrschaft, sondern auch auf der Vogtei. Für das Amt Pietling erstellte der oben genannte Urbarschreiber Wilhelm eine summarische Zusammenstellung der Abgaben (fol. 62v-63).
Der Band besteht aus 5 Lagen mit 3 bis 7 ineinandergelegten Bogen. Lage 1: Mühldorf und Erding, Lage 2: Miesenbach und Hörzing, Lage 3: Saaldorf und Glas, Lage 4: Petting und Freidling, Lage 5: Pietling und Übersee.
23 x 16 cm; 67 Bl. (jüngere Zählung mit Bleistift), jüngerer Pappeinband mit Pergamentrücken.
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:30 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Tektonik)
- 1 Abteilung I: Ältere Bestände (Tektonik)
- 1.6 Geistliche Fürstentümer (Tektonik)
- Salzburg (Tektonik)
- Domkapitel Salzburg (Tektonik)
- Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten (Bestand)
- 1. Güterverwaltung (Gliederung)
- 1.01. Güterverwaltung im allgemeinen (Gliederung)
- 1.01.1. Amtsbücher (Gliederung)