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Verhältnis zwischen Amt und Stadt Stuttgart.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 L Amtsoberamt Stuttgart
Amtsoberamt Stuttgart >> 1 Akten >> 1.3 Verhältnis von Stadt und Amt, Gemeindeangelegenheiten
1554-1752
Enthält:
1554 Mai 26
Schiedsspruch von Hippolyt Rösch ("Resch"), Untervogt, und Kaspar Lutz, Stadtschreiber zu Stuttgart, im Streit von Amt und Stadt Stuttgart, vertreten durch Hans Hahn ("Haan") aus Sielmingen, Wendel Voll aus Plattenhardt, beide verordnete Pfleger, Hans Reißing aus Nellingen und Hans Vetter aus Echterdingen, alle vier Schultheißen, bzw. Jeremias Welling, Ulrich Geyer, beide Bürgermeister, Caspar Angerer, Wilhelm Schlahinhauff und Christoph Gantz, des Gerichts zu Stuttgart, wegen der Kriegskosten aus dem Schmalkaldischen Krieg und der Verwendung des Stadtknechtes.
Siegler: Hans Dietrich von Plieningen, fürstlicher Rat
und Obervogt zu Stuttgart, die Stadt Stuttgart und die
Schiedsrichter.
Ausfertigung, Pergament, Libell, mit eigenhändiger Unterschrift von Jeremias Welling, Bürgermeister zu Stuttgart, und Hans Hahn ("Hann"), Amtspfleger; 2 Siegel abgegangen
Mit 1 Abschrift, Papier, Libell, beschädigt (Wasserschaden)
1583 September 5
Herzog Ludwig von Württemberg beurkundet einen von seinen Räten im Streit des Amtes und der Stadt Stuttgart um die Unterhaltskosten der Stuttgarter Stadtmauern geschlossenen Vergleich, demzufolge das Amt weiter die Hälfte der Unterhaltskosten zu tragen hat; zu den der Witwe Jakob Königsbachs gewährten 325 Gulden, die sie für die Überbauung ihres Gartens erhalten hat, aber nichts beizutragen braucht.
Siegler: Der Aussteller.
Unterzeichnet von Erasmus von Leiningen, Landhofmeister, und Johann Schulz (statt Schulter), Kanzler.
Abschrift, Pap., geheftet, beglaubigt von Christoph Gottfried Holder, Notar, am 22. Mai 1726, und 1 unbeglaubigte Abschrift, Pap., geheftet, o.D. [17. Jh.]
1677 April 12
Herzog Wilhelm Ludwig von Württemberg beurkundet einen von seinen Räten im Streit des Amtes und der Stadt Stuttgart geschlossenen Vergleich über 8 Klagpunkte betreffend Kriegskosten und Dienstleistungen für den Hof. Die Trennung von Stadt- und Amtsschreiberei wird abgelehnt, der Stadtschreiber aber verpflichtet, vier Substitute zu halten, wovon zwei dem Amt unterstehen.
Siegler: Der Aussteller.
Ausfertigung, Pap., geheftet, 1 Papiersiegel, und 2 unbeglaubigte Abschriften, Papier, geheftet
1682 Januar 5
Die Stadt Stuttgart verpflichtet sich, dem Amt wegen der 1675-1678 erlittenen Kriegsschäden 2000 Gulden zur Deckung von Schulden zu bezahlen und auf 723 Gulden 50 Kreuzer für Lieferungen in der Kriegszeit zu verzichten.
Siegler: Johann Valentin Moser, Vogt.
Ausfertigung, Pap., geheftet, 1 Papiersiegel
1697, 1726
Beteiligung des Amtes an den Reparaturkosten der Stuttgarter Stadtmauer, 2 Schr.
1752 März 10
Protokoll der Abrechnung zwischen Stadt und Amt Stuttgart 1677-1751, mit Vollmachten für die Unterhändler vom 10. Juni 1751 und herzoglicher Bestätigung vom 16. Mai 1752.
1 Heft, 57 Bl., mit Papier- und Lacksiegeln
10 Schr., meist geheftet
Archivale
Sielmingen : Filderstadt ES
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.