Kaiser Karl V. verbietet allen Reichsuntertanen, Ulrich Neithardt und seine Erben an ihrem Leib oder Besitz zu schädigen. Klagen gegen sie sind nur vor den dafür zuständigen Richtern zulässig. Auch dürfen Juden keinerlei Besitz des Ulrich Neithardt, seiner Untertanen, Eigenleute, Diener oder Beamten als Pfand annehmen. Solche Verpfändungen, wenn sie trotzdem angenommen werden, sind ungültig. Prozesse und Klagen gegen Ulrich Neithardt, seine Erben, Untertanen, Eigenleute, Diener und Beamten sind nur vor dem Kaiser selbst, dem Reichshofrat und dem Reichskammergericht zulässig.
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Kaiser Karl V. verbietet allen Reichsuntertanen, Ulrich Neithardt und seine Erben an ihrem Leib oder Besitz zu schädigen. Klagen gegen sie sind nur vor den dafür zuständigen Richtern zulässig. Auch dürfen Juden keinerlei Besitz des Ulrich Neithardt, seiner Untertanen, Eigenleute, Diener oder Beamten als Pfand annehmen. Solche Verpfändungen, wenn sie trotzdem angenommen werden, sind ungültig. Prozesse und Klagen gegen Ulrich Neithardt, seine Erben, Untertanen, Eigenleute, Diener und Beamten sind nur vor dem Kaiser selbst, dem Reichshofrat und dem Reichskammergericht zulässig.
A Urk., 3640
2052 / 2
A Urk. A Urkunden
A Urkunden
1547 November 1.
Archivale
Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Augsburg
Aussteller: Kaiser Karl V.
Siegler: Unbesiegelt
Überlieferung: Unbeglaubigte Abschrift von einer Hand des 16. oder 17. Jahrhunderts
Beschreibstoff: Papierlibell
Datum: Geben in vnnser vnd deß Reichs statt Augspurg, am ersten tag deß monats novembris, 1547, vnnsers kayserthumbs im sibenundzweinzigsten vnnd vnnserer reiche im zweyundreissigisten jaren.
Ausstellungsort: Augsburg
Aussteller: Kaiser Karl V.
Siegler: Unbesiegelt
Überlieferung: Unbeglaubigte Abschrift von einer Hand des 16. oder 17. Jahrhunderts
Beschreibstoff: Papierlibell
Datum: Geben in vnnser vnd deß Reichs statt Augspurg, am ersten tag deß monats novembris, 1547, vnnsers kayserthumbs im sibenundzweinzigsten vnnd vnnserer reiche im zweyundreissigisten jaren.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:15 MESZ
Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International