Hans von Wallbrunn (Walborn), Ritter, bekundet, daß Johann Ludwig Graf zu Nassau und Saarbrücken, laut inseriertem Lehnsbrief, ihn zugleich für seine Brüder mit dem Lehen von der Herrschaft Kirchheimbolanden (Kircheym) belehnt wie dessen + Großvater, das diesem von Symon von Gundheim (Gontheym) heimgefallen war, des Grafen Anteil an 20 Gulden von der Bede zu Wöllstein (Wil-) und am Holzhafer zu Erbes-Büdesheim (Erbeschbodesheym). Siegler: Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner