Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, verkündet, dass er Herzog Wilhelm von [Braunschweig-]Lüneburg auf die Klage Herzog Rudolfs [II.] von Sachsen[-Wittenberg] vor dem Reichshofgericht in die Acht getan hat, und gebietet allen Reichsgetreuen, dem Herzog von Sachsen[-Wittenberg] zu Leib und Gut des Geächteten zu verhelfen und alle Gemeinsamkeit mit dem Geächteten zu meiden. Für Zuwiderhandlungen wird gerichtliche Verfolgung angedroht. - Hofgerichtssiegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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