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Graf Philipp v. Nassau-Wiesbaden-Idstein bekundet, dass er als Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen den Grafen Philipp und Bernhard v. Solms...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
1525 Januar 30
Ausf., Perg., anh. Sg.-Fragment (ca. 1/2)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Montag nach Conversionis Pauli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Philipp v. Nassau-Wiesbaden-Idstein bekundet, dass er als Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen den Grafen Philipp und Bernhard v. Solms sowie Eberhard v. Eppstein-Königstein einerseits, Philipp v. Hanau andererseits, um 10 1/2 Huben Land, acht Morgen Wiesen zu Groß- und Klein-Karben, die der verstorbenen Erwin Dugel v. Karben als münzenbergische Lehen innegehabt hatte, und die nun wieder heimgefallen sind, dahin entschieden habe, dass die Solmser und der Königsteiner je 3 1/2 Huben Land drei Morgen Wiesen, der Hanauer 3 1/2 Huben Land zwei Morgen Wiesen erhalten sollen, doch jedem unbeschadet seiner Gerechtigkeiten