Hans Langwalther, Stadtammann zu Ulm, bekundet: Als er auf dem Rathaus in der großen Ratsstube zu Gericht gesessen ist, kam vor ihn der feste Ulrich von Griesingen (Grießingen) mit seinem Fürsprecher Klaus Vngelter und verlas einen zu Ulm ausgestellten Urteilbrief betr. einen Streit mit dem festen Hans von Herbertshofen (Herbißhofen) wegen einer Selde zu Buch und bat, ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Hans von Herbertshofen läßt durch seinen Fürsprecher Hans Ehinger, Bürgermeister zu Ulm, erklären, er warte auf das Recht. Ulrich von Griesingen schwört den Eid, wie ihm der mit Urteil und Recht zugesprochen worden war, und bittet darüber um eine Beurkundung. Das Urteil aller zu Gericht sitzenden Richter (der beiden Fürsprecher und dazu Hans Bessrer, Walther Ehinger und Craft Leo) lautet: Man soll ihm darüber eine Urkunde geben, besiegelt von Stadtammann und beiden Fürsprechern

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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