Anmerkungen zur Regierungserklärung von Erwin Teufel
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 D921020/102
C921020/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992 >> Juni 1992
Samstag, 20. Juni 1992
Ausschnitte aus der Regierungserklärung von Teufel. Hintergrund sind die vielen Zitate aus Literatur und Philosophie in der Regierungserklärung (Teufel zitiert Plato, Martin Heidegger, Vaclav Havel, Kurt Schumacher, Jean Paul, Alexis de Tocqueville, Max Weber und Gustav Radbruch). Landespolitiker kommentieren die Regierungserklärung. SCHLAUCH: Regierungserklärung ist eine "Ansammlung von Platitüden, kurzum alte Kamellen... nichts Visionäres, biederste Hausmannskost". MAURER: Regierungserklärung ist "Ausdruck des Willens der Sozialdemokratie in Baden-Württemberg über lange Jahre". DÖRING: Regierungserklärung war "ein lauer Aufguß der Koalitionsvereinbarungen... langweilige Erklärung, die nichts Neues brachte, unterm Strich enttäuschend". KUHN: Regierungserklärung war "eine ganz blasse Wiederholung,... eine traurige, triste Rede".
SDR 1
0:04:40; 0'04
Audio-Visuelle Medien
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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