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Verordnung: Die im Lande bei den Zünften und Handelsleuten eingerissenen Unordnungen und Missbräuche müssen unbedingt im Einvernehmen mit den Beamten, die von der Regentin eingesetzt sind, beseitigt und alles wieder in ordentliche Geleise gebracht werden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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