Gutsarchiv von Kniestedt (zu Rübgarten und Heutingsheim) (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 3/7
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Nachlässe, Verbands- und Familienarchive >> Verbands- und Familienarchive
1714-1788
Inhalt und Bewertung
Das Rittergut Rübgarten wurde im Jahr 1681 vom Lehnsinhaber Jäger von Gärtringen an den Leonberger Obervogt und Oberstallmeister Levin von Kniestedt verpachtet; zwei Jahre später konnte Kniestedt das Gut selbst erwerben. Bis zum Tod des letzten Kniestedt 1815 blieb Rübgarten im Besitz der Familie, obwohl sie nie förmlich damit belehnt worden war. 1815 wurde Carl Ludwig Graf von Dillen von König Friedrich mit Rübgarten belehnt und verwaltete es von seinem Schloss Dätzingen aus.
Das Archiv der Familie von Dillen - Bülow - Putlitz wurde 1965 in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart verbracht. Hier wurden die Unterlagen in drei Gruppen eingeteilt, die heute den Beständen Q 3/7 Gutsarchiv von Kniestedt, Q 3/8 Gutsarchiv von Dillen - Bülow und Q 3/13 Familienarchiv von Dillen - Bülow - Putlitz entsprechen. Im Bestand Q 3/7 sind nun alle erhaltenen Unterlagen aus der Verwaltung des Ritterguts Rübgarten durch die Familie von Kniestedt vereinigt.
Inhalt: Rechnungen; Erwerb und Veräußerung, Lehen- und Allodialbesitz; Herrschaft; Gutsbesitz
1. Zur Geschichte des Ritterguts Rübgarten: Die Oberhoheit über Rübgarten stand ursprünglich wohl den Pfalzgrafen von Tübingen zu und kam 1342 an Württemberg. Inhaber des Guts und der Ortsherrschaft waren die Volen von Wildenau. Das Gut bestand aus allodialem Besitz der Volen von Wildenau sowie württembergischen und bebenhausi-schen Lehensanteilen. Zum Ritterkanton Neckar-Schwarzwald gehörte Rübgarten spätestens seit einem 1769 abgeschlossenen Vergleich, dem ein langwieriger Rechtsstreit zwischen Württemberg und dem Ritterkanton um die Kollektation vorausgegangen war. Nach der Auflösung der Ritterschaft im Jahre 1806 wurde Rübgarten in das Oberamt Tübingen eingegliedert. Nach dem Aussterben der Volen von Wildenau im Jahr 1643 wurde Karl Philibert Graf von Candel, Obervogt zu Nagold und Altensteig, mit dem Gut belehnt. Dessen Sohn Karl Eberhard gab das Lehen 1678 an Württemberg zurück. Noch im selben Jahr erhielt Philipp Friedrich Jäger von Gärtringen das Lehen im Tausch gegen sein bisheriges Lehen Höpfigheim (Kreis Ludwigsburg). Bald nach der Über-nahme Rübgartens durch Jäger von Gärtringen gelangte das Gut im Jahr 1681 pachtweise an den her-zoglichen Oberstallmeister und Obervogt zu Leonberg, Levin von Kniestedt, der sich im Jahr 1704 ein Exspektanzdekret auf das Lehen erteilen ließ. Zwei Jahre später erwarb von Kniestedt Rübgarten von Eberhard Friedrich Jäger von Gärtringen für 7.450 Gulden und ein gutes Pferd. Obgleich nach dem Kauf keine förmliche Belehnung durch den Herzog zustande kam - Württemberg versagte einem von Kniestedt entworfenen Lehenbrief die Zustimmung, legte aber seinerseits keinen eigenen Entwurf vor -, wurde das Lehen in der Folgezeit stets gehörig gemutet. Mit dem Tod Karl von Kniestedts im März 1815 erlosch der schwäbische Zweig dieser Familie im Mannesstamm; Rübgarten fiel an die württembergische Krone heim. Nachdem Carl Ludwig Graf von Dillen von König Friedrich am 15. Oktober 1815 mit Rübgarten belehnt worden war, wurde das Rittergut von Schloß Dätzingen aus verwaltet, das von Dillen bereits 1809/10 dank einer königlichen Schenkung erhalten hatte. Am 11. Januar 1816 erwarb er für 20.000 Gulden 184 Morgen Kniestedtschen Eigenbesitz in Rübgarten hinzu, der vor allem aus Wäldern um den abgegangenen Weiler Wildenau bestand. 1872 erreichte Friedrich Wilhelm Carl Graf von Dillen die Allodifikation des Kronlehens. Wegen Steuer- und Erbschaftsschwierigkeiten veräußerten die letzten Ver-treter der Familie von Dillen-Bülow-Putlitz in den Jahren 1953 bis 1957 und 1961 sukzessive die Rittergüter Dätzingen und Rübgarten; letzteres wurde zunächst von der Württembergischen Landbausiedlung GmbH, 1960 schließlich von dem Landwirt Gerhard Weber erworben.
2. Zur Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand Q 3/7 bildete einen Teil des Archivs der Familie von Dillen - Bülow - Putlitz auf Schloß Dätzingen. Dieses Archiv bzw. sein 1965 noch vorhandener Rest wurde, um den Verlust zu verhindern, nach dem Tod der Adrienne von Bülow (21. September 1965) mit Zustimmung - vielleicht auch auf Veranlassung - des Testamentsvollstreckers durch Dr. Robert Uhland am 9. Dezember 1965 in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart verbracht. Im Hauptstaatsarchiv hat Uhland das ungeordnete Archivgut grob in drei größere Gruppen eingeteilt (I. von Kniestedt, II. von Dillen, III. Nachlässe, Bilder, Varia). Die von ihm formierten Büschel wurden verpackt, teilweise mit Inhaltsangaben versehen sowie in der Reihenfolge einer dazu angefertigten Übersicht numeriert und gelagert. Die Übersicht nennt insgesamt 81 Bände, 107 Büschel, 2 Rollen mit Plänen, 1 Karton "Kassanda". Die von Uhland vorgenommene Übernahme und Grobgliederung des Dätzinger Archivs hat Dr. Gerhard Taddey in einem Aktenvermerk vom 29. November 1967 festgehalten (vgl. Geschäftsakten 7511.3-F). Er empfahl dabei für die künftige Ordnung und Verzeichnung eine Gliederung in die folgenden drei Teile, wie sie schließlich auch in der Übersicht über die Sonderbestände des Hauptstaatsarchivs von 1980 realisiert worden ist: Q 3/7 Gutsarchiv von Kniestedt, Q 3/8 Gutsarchiv von Dillen-Bülow, Q 3/13 Familienarchiv von Dillen-Bülow-Putlitz. Damit ließ sich eine gegenseitige Abgrenzung der Teile des aus Dätzingen eingekommenen Archivs durchführen, die in etwa dem Provenienzprinzip entsprach. Der Bestand Q 3/7 vereinigte nun alle erhaltenen Unterlagen aus der Verwaltung des Ritterguts Rübgar-ten durch die Familie von Kniestedt. Dies waren im wesentlichen die nach Uhlandscher Zählung mit den Nummern 1 - 17 versehenen Büschel loser Akten sowie 77 Bände Rechnungsbücher.
3. Zur Ordnung und Verzeichnung: Hauptteil und Kern des Bestands bilden die nahezu lückenlos vorliegenden gebundenen Jahresrechnungen aus dem 18. Jahrhundert (2,5 lfd.m). Sie wurden als Serie in chronologischer Folge beibehalten (Titelaufnahmen Nr. 112 - 188, Bestellnummer 1 - 77). Die losen Akten wurden ange-schlossen (1,2 lfd.m, Bestellnummer 78-218). Von ihnen befand sich nur knapp die Hälfte der Faszikel noch im ursprünglichen Zusammenhang. Daher wurde zunächst eine Vorsortierung notwendig. Zum Teil mußten die Akteneinheiten erst wieder neu gebildet werden; bei diesem Rekonstruktionsversuch bot die vielfach auf den einzelnen Aktenstücken mit Rotstift angebrachte Nummerierung Orientierungshilfe. Einige die Herrschaft von Dillen betreffende Archivalien wurden in den Bestand Q 3/8 überführt und bilden die dortigen Bestellnummern 112 - 119. Die Gliederung sucht dem Entstehungsgrund des Schriftguts zu entsprechen. Im Kapitel "Rechtsverhältnisse" (1.) finden sich Unterlagen betreffend Erwerb und Veräußerung, Lehen- und Al-lodialbesitz. Die verschiedenen Ebenen der Beziehung des Gutsbesitzers zu seinen Untertanen spiegeln sich in den Kapiteln "Ortsherrschaft" (2.) und "Gutsverwaltung" (3.). Das besondere Kapitel "Rechnungswesen" (4.) gründet sich zum einen auf den großen Anteil der Rechnungen am Gesamtbe-stand, zum andern auf die Tatsache, daß sie - kapitelübergreifend - nicht nur aus der Gutsverwaltung, sondern auch aus Wahrnehmung der Ortsherrschaft und niederen Gerichtsbarkeit resultieren. Die Titelaufnahmen sowie einen Entwurf der Einleitung fertigte im August/September 1997 Archivreferendar Dr. Carl-Jochen Müller. Die Leitung dieser Arbeit und die abschließende Redaktion oblagen der Unter-zeichneten. Der Bestand umfaßt nunmehr 218 Einheiten im Umfang von 3,6 lfd.m. Stuttgart, im Januar 1999 Dr. Margareta Bull-Reichenmiller
Literatur: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Hg. v. d. Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Bde. III und VII. Stuttgart 1978. Der Landkreis Tübingen. Amtliche Kreisbeschreibung. Hg. v. Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Bd. 2. Tübingen 1972. Beschreibung des Oberamts Tübingen. Hg. vom Kgl. statistisch-topographischen Bureau. Stuttgart 1867.
218 Nummern
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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13.11.2025, 2:39 PM CET