Berufung gegen das Dekret der Vorinstanz vom 15. Sept. 1597, womit diese sich zum zuständigen Gericht erklärte. Die Appellanten erheben dagegen die Einrede, daß Haus Vorst, der Wohnsitz der Minderjährigen von Lützerode, im Herzogtum Jülich liege ebenso wie der Wohnsitz ihres Vormunds von Gymnich und daß die streitigen Erbgüter unter verschiedenen Jurisdiktionen liegen. Der Hintergrund des Jurisdiktionsstreits ist der Besitzstreit um Lörsfeld in der Herrlichkeit Kerpen (Kr. Bergheim) mit seinen Pertinenzien. 1583 hatten Johann von Lützerode und Margarethe Haes vertraglich vereinbart, daß sobald Johann tatsächlich Lörsfeld in seinen Händen halte, er 6000 Tlr. zu je 52 Albus an Margarethe in bar zahlen solle. In weiteren Verträgen wurden einerseits die Zahlungsmodalitäten zugunsten des Schuldners verändert, andererseits wurde der Margarethe Haes zugesichert, daß ihr Lörsfeld abgetreten werde, falls die vereinbarten Geldzahlungen nicht erfolgten. Da dies offenbar nicht geschehen war, ließ Margarethe Haes durch die Vorinstanz einen Arrest auf die Erbgüter der Appellanten legen.
Vollständigen Titel anzeigen
Berufung gegen das Dekret der Vorinstanz vom 15. Sept. 1597, womit diese sich zum zuständigen Gericht erklärte. Die Appellanten erheben dagegen die Einrede, daß Haus Vorst, der Wohnsitz der Minderjährigen von Lützerode, im Herzogtum Jülich liege ebenso wie der Wohnsitz ihres Vormunds von Gymnich und daß die streitigen Erbgüter unter verschiedenen Jurisdiktionen liegen. Der Hintergrund des Jurisdiktionsstreits ist der Besitzstreit um Lörsfeld in der Herrlichkeit Kerpen (Kr. Bergheim) mit seinen Pertinenzien. 1583 hatten Johann von Lützerode und Margarethe Haes vertraglich vereinbart, daß sobald Johann tatsächlich Lörsfeld in seinen Händen halte, er 6000 Tlr. zu je 52 Albus an Margarethe in bar zahlen solle. In weiteren Verträgen wurden einerseits die Zahlungsmodalitäten zugunsten des Schuldners verändert, andererseits wurde der Margarethe Haes zugesichert, daß ihr Lörsfeld abgetreten werde, falls die vereinbarten Geldzahlungen nicht erfolgten. Da dies offenbar nicht geschehen war, ließ Margarethe Haes durch die Vorinstanz einen Arrest auf die Erbgüter der Appellanten legen.
AA 0627, 3547 - L 952/3277
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1598 - 1611 (1583 - 1601)
Enthaeltvermerke: Kläger: Adam von Gymnich zu Kettenheim (Kr. Düren), jül. Amtmann von Born und Millen, jül. Kommissar, und Philipp Roist von Wers zu Niederdrees (Rhein-Sieg-Kr.), kurköln. Rat, Hofmeister und Amtmann von Zülpich, als Vormünder und Peter Lantrop als Generalsachwalter und Sollicitator der Kinder des verstorbenen Johann von Lützerode zu Vorst im Herzogtum Jülich (bei Frechen, Kr. Köln), Amtmanns von Windeck, und der Judith von Seelbach mit Namen Reinhard, Agnes und Franziska von Lützerode, (Bekl.) Beklagter: Margarethe Haes (Haas), Witwe des Erasmus Schall von Bell, bzw. ihre hinterlassene Tochter Agnes Schall von Bell zu Schloß Bell (Kr. Köln) und ihr Gatte Heinrich von der Horst, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann von Vianden 1598 - Dr. Walther Aach 1601 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1599 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurköln. Offizialat oder Hofgericht zu Köln 1596 - 1597 - 2. RKG 1598 - 1611 (1583 - 1601) Beweismittel: Vormundschaftsbestellung von 1595 (Q 9). Vergleich von 1583 (72-74). Zusatzverträge von 1584 (74-79), 1585 (79-84), 1586 (84-89), 1587 (89-92) und 1589 (92f.). Beschreibung: 9 cm, 357 Bl., lose; Q 1 - 4, 5* (Priora), 6 - 14 und 15*, 1 Beilage prod. 2. Juni 1598. Die Vorakten in lateinischer Sprache enthalten Zeugenverhöre.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:30 MESZ