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Kaiser Leopold II. (voller Titel) belehnt nach dem Tod seines Bruders Kaiser Joseph II. und der Einberufung aller vorländischen Vasallen am 4. Juni 1790 als regierender Landesfürst der ihm an- und zugefallenen vorderösterreichischen Länder und Leute mit allen darin eingeschlossenen Markgraf-, Landgraf-, Graf-, Herr- und Lehenschaften Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger des von dem verstorbenen Karl Christof (Carl Sebastian) Schenk Freiherr von Stauffenberg hinterlassenen Sohns [Johann Franz Romanus] (Johann Franz de Paula) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit der Hälfte der im einzelnen mit ihrer Lage und ihren Besitzern genannten und der Markgrafschaft Burgau lehenbaren Stücke und Güter sowie Zinsen und Gülten mit ihren Zugehörungen zu Oberwaldbach. Die Belehnten und ihre Erben können die genannten Stücke und Güter sowie Zinsen und Gülten mit ihren Zugehörungen von dem Aussteller und seinen Erben künftig nach dem Lehens- und Landesrecht innehaben und nutznießen. Die Rechte und Gerechtigkeiten des Ausstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Dafür sollen die Belehnten dem Aussteller jederzeit getreu, gehorsam, dienstbereit und gewärtig sein, vom Aussteller Schaden nach Kräften abwenden, dagegen dessen Ehre, Nutzen und Frommen befördern und auch ansonsten das tun und leisten, was getreue Vasallen ihrer Lehensherrschaft nach dem gemeinen und österreichischen Lehenrecht gegenüber zu tun schuldig sind. Als Bevollmächtigter von Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Freiherr von Stauffenberg hat der vorderösterreichische Regiments- und Kammeradvokat Johann Baptist Traschak mit einem Eid auf Gott die Lehenspflicht geleistet. Falls über kurz oder lang noch mehr Rechte und Gerechtigkeiten dieser Lehenstücke und -güter mit ihren Zugehörungen bekannt werden sollten, die in dieser Beschreibung nicht enthalten sind, können sie vom Aussteller und seinen Erben dennoch als Eigentum beansprucht werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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