Straßburg, in der Erblasser Haus hinter St. Nikolaus, in der Wohnstube, einen Gaden oder Stiegen hoch auf der linken, der Hofseite Jakob Christoph Böckel von Böcklinsau, Stettmeister und Dreizehner der Stadt Straßburg, etwas unpäßlich, und seine Ehefrau Rosina Böcklin von Böcklinsau setzen in ihrem Testament folgendes fest: Der Ehemann hinterlässt der Frau alles, was in der Eheabredung festgesetzt worden war. Der ältere Sohn Philipp Christoph, zu Rust wohnhaft, soll das dortige Haus samt Zubehör erhalten, da ein früher getroffener Vergleich vorsieht, dass dort immer nur ein Böcklin sitzen soll. Ausgenommen jedoch ist das erst kürzlich gegen ein Gut zu Fessenheim eingetauschte Gültgut, zu 4000 fl. angeschlagen, welche Summe der Sohn entweder in die Erbmasse einbringen oder um welche er zurückstehen soll. Stirbt er vor einem Vater oder ohne männliche Nachkommen, so soll alles auf den jüngeren Sohn Philipp Christian übergehen. Seiner Enkelin Eva Ludovica Zorn von Plobsheim hinterlässt der Erblasser ein Gültgut zu Obenheim, zinst 8 V Roggen und Haber, das er von Claus Eberhard Bock erhalten hatte. Die Eheleute hinterlassen ihren Kindern Philipp Christoph Böckle, Philipp Christian Böckle und Philippina Jacobea, Ehefrau des Wolf Heinrich Zorn von Plobsheim, je 1/3 ihrer Habe, wobei Enkel für ihre Eltern erben. Sollte der jüngere Sohn vor seiner jetzigen Ehefrau sterben, so erben die Kinder, sollten diese ohne Nachkommen versterben, so soll das Erbe nicht an ihre Mutter sondern wieder an die Familie zurückfallen, ebenso, wenn der Sohn kinderlos sterben sollte. Falls ein Kind diese Bestimmungen anfechten will, verliert es sein Erbrecht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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