Michael Kirschenman aus Kressbach, wegen einer von einem anderen abgelegten, ihn belastenden U. gef., jedoch auf Fürbitten freigel., schwört U. und verspricht eidlich, die Herrschaft Württemberg, ihre Diener und Untertanen bei ihren Rechten und bei ihren zuständigen Gerichten zu lassen und nicht zu appellieren, es sei denn nach der landesherrlichen Appellationsordnung, ferner sich sein Leben lang Berneck im Umkreis von einer halben Meile nicht zu nähern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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