1667 September 15 – In den Verhandlungen, welche zwischen den Deputierten des Bischof Christoph Bernard von Galen und dem Domkapitel zu Osnabrück geführt wurden und worin es sich handelte: um die von des Bischofs Bruder und Vetter, nämlich Heinrich von Galen zu Assen und Franz Wilhelm von Galen zu Enniger, Drost zu Vechta und Erbkämmerer, zu stiftenden Präbenden in der Domkirche zu Osnabrück, hat das Domkapitel zu erinnern gefunden, daß der Benefiziat mit einem Alter von sieben Jahren antrittsfähig sein solle, daß es an diese Klausel nicht gebunden sein wolle, wird von den Deputierten: Matthias Korff genannt Schmising und den Generalvikar J. Alpen, durch Unterschrift und Petschaftssiegel bescheinigt. – Original.
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1667 September 15 – In den Verhandlungen, welche zwischen den Deputierten des Bischof Christoph Bernard von Galen und dem Domkapitel zu Osnabrück geführt wurden und worin es sich handelte: um die von des Bischofs Bruder und Vetter, nämlich Heinrich von Galen zu Assen und Franz Wilhelm von Galen zu Enniger, Drost zu Vechta und Erbkämmerer, zu stiftenden Präbenden in der Domkirche zu Osnabrück, hat das Domkapitel zu erinnern gefunden, daß der Benefiziat mit einem Alter von sieben Jahren antrittsfähig sein solle, daß es an diese Klausel nicht gebunden sein wolle, wird von den Deputierten: Matthias Korff genannt Schmising und den Generalvikar J. Alpen, durch Unterschrift und Petschaftssiegel bescheinigt. – Original.
BAOS U1 1667 September 15
C 10.1 U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
15. September 1667
Urkunde
das Domkapitel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
18.12.2025, 09:22 MEZ