Hans Schneider d.J. von Bissingen, wegen Blutschande, begangen mit Elisabeta, Ehefrau seines Schwagers Enderis Hipsch von Bissingen, zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitten und auf Grund dessen, daß ihm seine Frau verziehen hat, vom strengen Gerichtsverfahren befreit, aus der Haft entlassen und lediglich damit bestraft, daß er zur Buße 20 Gulden bezahlen und sich künftig wohl verhalten, alle Zechen meiden, keine andere Waffe als ein abgebrochenes Brotmesser tragen und eine Verschreibung hierüber aufrichten soll, nimmt diese Strafe an, gelobt freien Willens, alle genannten Bestimmungen einzuhalten, und schwört U.
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Hans Schneider d.J. von Bissingen, wegen Blutschande, begangen mit Elisabeta, Ehefrau seines Schwagers Enderis Hipsch von Bissingen, zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitten und auf Grund dessen, daß ihm seine Frau verziehen hat, vom strengen Gerichtsverfahren befreit, aus der Haft entlassen und lediglich damit bestraft, daß er zur Buße 20 Gulden bezahlen und sich künftig wohl verhalten, alle Zechen meiden, keine andere Waffe als ein abgebrochenes Brotmesser tragen und eine Verschreibung hierüber aufrichten soll, nimmt diese Strafe an, gelobt freien Willens, alle genannten Bestimmungen einzuhalten, und schwört U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2081
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 3. Band 3: Herrenberg bis Kirchheim (Amt Kircheim mit den Gemeinden Aichelberg bis Notzingen) >> 3.3 Kirchheim, Amt >> 3.3.3 Bissingen
1558 Juli 11
Urkunden
Siegler: die ehrenhaften, ehrsamen und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Hipsch, Elisabeta
Hipsch, Enderlin
Schneider, Hans
Bissingen an der Teck ES
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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- 3. Band 3: Herrenberg bis Kirchheim (Amt Kircheim mit den Gemeinden Aichelberg bis Notzingen) (Gliederung)
- 3.3 Kirchheim, Amt (Gliederung)
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Namensnennung 3.0 Deutschland