Der Herzog von Schleswig, nämlich Graf Adolf VIII. von Holstein-Rendsburg, beurkundet: Graf Johann III. von Holstein-Plön hat 1338 dem Lübecker Bürger Rutjerus Ryde, Bertram Kyl und Boxo Block die 100 Mark Rente bestätigt, die sie von Johannes Hund von Brokdorff erworben hatten, die dieser von dem Grafen für 1000 Mark in den Dörfern Dänschendorf (50 Mark), Kopendorf (24 Mark), Sulsdorf (15 Mark), Püttsee (9 Mark) und Flügge (2 Mark), alle auf Fehmarn, gekauft hatte. Von dieser Rente sind 16 Mark an den Lübecker Bürgermeister Thomas Kerkrynge gekommen, der freilich infolge der Zerstörung Fehmarns 1420 durch den Dänenkönig Erich VII. an der Rente schwere Einbusse erlitten hat. Der Herzog erneuert daher den Verkauf und erhöht die Rente, nachdem Kerkryng ihm noch 17 Mark 5 Schillinge und 4 Pfennige bezahlt hat. Rückkauf kann nur gegen Zahlung von 177 Mark 5 Schillingen 4 Pfennigen erfolgen Zeugen: Breydeke Rantzau, Hans Pogwisch, Hinricus von Buchwaldt. d.d. Datum 1437 in die beati Jacobi apostoli.
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Der Herzog von Schleswig, nämlich Graf Adolf VIII. von Holstein-Rendsburg, beurkundet: Graf Johann III. von Holstein-Plön hat 1338 dem Lübecker Bürger Rutjerus Ryde, Bertram Kyl und Boxo Block die 100 Mark Rente bestätigt, die sie von Johannes Hund von Brokdorff erworben hatten, die dieser von dem Grafen für 1000 Mark in den Dörfern Dänschendorf (50 Mark), Kopendorf (24 Mark), Sulsdorf (15 Mark), Püttsee (9 Mark) und Flügge (2 Mark), alle auf Fehmarn, gekauft hatte. Von dieser Rente sind 16 Mark an den Lübecker Bürgermeister Thomas Kerkrynge gekommen, der freilich infolge der Zerstörung Fehmarns 1420 durch den Dänenkönig Erich VII. an der Rente schwere Einbusse erlitten hat. Der Herzog erneuert daher den Verkauf und erhöht die Rente, nachdem Kerkryng ihm noch 17 Mark 5 Schillinge und 4 Pfennige bezahlt hat. Rückkauf kann nur gegen Zahlung von 177 Mark 5 Schillingen 4 Pfennigen erfolgen Zeugen: Breydeke Rantzau, Hans Pogwisch, Hinricus von Buchwaldt. d.d. Datum 1437 in die beati Jacobi apostoli.
LASH, Urk.-Abt. 1 Nr. 346
Gemeinsch. Archiv Cap. XXXII Eingelöste Schuldbriefe
Urk.-Abt. 1 Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544: Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544
Urk.-Abt. 1 Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544: Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544 >> 1 Urkunden
1437
Enthält: Ausfertigung auf Pergament, eingeschnitten. Siegel des Herzogs auf rotem und Siegel der 3 Zeugen in dunkel gefärbtem Wachs, alle an Presseln
Verzeichnung
1437 Juli 25
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:08 MEZ