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ANTON TUCKING, Richter zu BIENEN, von wegen JOHANN SIGISMUNDs Freiherrn v. LOTTUM, Herrn zu GRIBBENFORST und GRONSTEIN, und die gemeinen Schöffen daselbst bekunden den Verkauf eines halben Morgen Lands nächst der Sandstraße seitens STEPHAN und DAVID BRANDTS an DAVID v. MARLOTT, Herrn zu BAVOY.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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