Reskript: Sämtlichen Beamten ist bekannt zu machen, dass die Verordnung wegen Begehung und Regulierung der Landes-, Amts- und Gemarkungsgrenzen vom 16. Dezember 1791 bei allen Berechnungen in Zukunft genau zu beachten ist (ein Überweisungsschreiben vom 20. Dezember 1792 anbei)