Florenz von Venningen, Doktor und Advokat, schreibt an Kurfürst Philipp von der Pfalz wegen einer Auseinandersetzung zwischen Gerhard von Wachenheim und Jorg Wesel und der Unklarheit, wo diese gerichtlich behandelt werden soll, was auch die Alzeyer Freiheit berührt. Da der pfalzgräfliche Hofmeister Johann von Morschheim als Burgmann dem Gerhard verbunden sei, wolle er in dieser Sache nichts unternehmen. Die Burgmannen von Alzey hatten eine Supplikation vorgebracht, in der sie darauf hinwiesen, dass sie die Gefahr sehen, an ihrer Freiheit geschädigt zu werden, da sie auf Rat des Pfalzgrafen sich mit dessen Bestätigung begnügt und nicht auch diejenige des römischen Königs eingeholt hatten. Florenz schickt die Supplikation und eine Kopie der Alzeyer Freiheit an den Pfalzgrafen, dass dieser denen von Alzey eine Antwort gebe. Florenz rät dazu, der Pfalzgraf solle die Alzeyer seiner Gnade versichern und ihre Freiheit nicht geschwächt werden solle, auch wenn sie keine königliche Bestätigung hätte. Auch dem Hofrichter und den Räten solle er schreiben, dass dass die Abmachung einzuhalten sei, wodurch auch ihre Freiheit nicht verletzt würde.
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Florenz von Venningen, Doktor und Advokat, schreibt an Kurfürst Philipp von der Pfalz wegen einer Auseinandersetzung zwischen Gerhard von Wachenheim und Jorg Wesel und der Unklarheit, wo diese gerichtlich behandelt werden soll, was auch die Alzeyer Freiheit berührt. Da der pfalzgräfliche Hofmeister Johann von Morschheim als Burgmann dem Gerhard verbunden sei, wolle er in dieser Sache nichts unternehmen. Die Burgmannen von Alzey hatten eine Supplikation vorgebracht, in der sie darauf hinwiesen, dass sie die Gefahr sehen, an ihrer Freiheit geschädigt zu werden, da sie auf Rat des Pfalzgrafen sich mit dessen Bestätigung begnügt und nicht auch diejenige des römischen Königs eingeholt hatten. Florenz schickt die Supplikation und eine Kopie der Alzeyer Freiheit an den Pfalzgrafen, dass dieser denen von Alzey eine Antwort gebe. Florenz rät dazu, der Pfalzgraf solle die Alzeyer seiner Gnade versichern und ihre Freiheit nicht geschwächt werden solle, auch wenn sie keine königliche Bestätigung hätte. Auch dem Hofrichter und den Räten solle er schreiben, dass dass die Abmachung einzuhalten sei, wodurch auch ihre Freiheit nicht verletzt würde.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 429
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1502 Mai 23 (uff montag nach trinitatis)
fol. 507v-508r
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Abgesetzt sind am Ende der Absender "Florentz von Venningen, Doctor und advocat etc." sowie die Adresse "Unserm gnädigen fürstlichen herrn pfaltzgrafen Philipß churfursten etc." Mit Schreibproben (?) am Rand von fol. 508r. Anstelle von Jorg Wesel ist in der Supplikation von Alzey von Friedrich Wesel die Rede. Zur Supplikation siehe GLAK 67 Nr. 820, fol. 506r-507r (Nr. 428).
Wachenheim, Gerhard von; Burgmann zu Alzey, erw. 1502
Wesel genannt Clarmann, Friedrich; zu Pfeddersheim, erw. 1466
Wesel genannt Clarmann, Georg (Jorg); erw. 1502, 1503
Alzey AZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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