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Anweisung: Diejenigen Lazarettgehilfen, die sich nach fünfjähriger erfolgreicher Dienstzeit beim Militär als Heilgehilfen niederlassen wollen, sind von der vorgeschriebenen Prüfung zu befreien, müssen sich aber wegen der erforderlichen Konzessionierung und Verpflichtung beim zuständigen Kreisamt melden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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